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Kostenträgerrechnung

Der Kostenträgerrechnung fällt die Aufgabe zu, die Kosten für die Kostenträger, d. h. für einzelne Erzeugnisse und Leistungen zu erfassen und nachzuweisen. Die Ausrichtung liegt auf der erzeugnisbezogenen Kontrolle der Kosten. Im Bauunternehmen sind die Erzeugnisse normalerweise die einzelnen Bauwerke bzw. Objekte. Sie umfassen Bauleistungen, die in der Regel nach einzelnen Positionen im Leistungsverzeichnis (LV) beschrieben und für die Baupreise kalkuliert und vertraglich vereinbart werden.
Wird auf einer Baustelle nur ein Bauwerk errichtet, so nimmt die Baustelle als Kostenstelle (Ort der Kostenentstehung) zugleich den Charakter eines Kostenträgers an bzw. ist mit diesem abrechnungstechnisch identisch. Folglich braucht eine eigenständige Kostenträgerrechnung nicht geführt zu werden. Weiterhin ist dann auch nicht die Aufbereitung eines Betriebsabrechnungsbogens (BAB) speziell als Zusammenfassung nach Kostenträgern - allgemein mit BAB II bezeichnet - erforderlich. Dies ist in der Baupraxis überwiegend der Fall.
Sofern mehrere Bauwerke auf einer Baustelle errichtet werden, bliebe zu prüfen, ob jedes für sich abgerechnet werden soll. Wichtig dabei ist, ob der Abrechnungsaufwand die gewinnbaren Aussagen rechtfertigt bzw. annähernd exakte Abrechnungen überhaupt erzielt werden können. Letzteres betrifft vor allem die verursachungsgerechte Zurechnung z. B. des Verbrauchs von Massenbaustoffen, von Schalmaterial u. a. In der Praxis bleibt es meistens nur bei einer baustellenorientierten Abrechnung. Im Zusammenhang hierzu sei auch auf die Ausführungen zur Kostenträgerrechnung in der im Verlag R. Müller, Köln in 8. Auflage 2016 erschienenen Publikation "Kosten-, Leistungs- und Ergebnisrechnung - KLR- Bau", herausgegeben von den Spritzenverbänden der Bauwirtschaft (HDB und ZDB), verwiesen.
Aus den Betrachtungen zum Kostenträger ist die mögliche Zurechnung von Kosten von Bedeutung, einerseits als Einzelkosten mit direkter Erfassung sowie von Gemeinkosten nur als indirekte Verrechnung für das Bauwerk bis hin zu einzelnen Leistungspositionen im LV. Diese Herangehensweise wird bei der Baukalkulation und dem heranzuziehenden Kalkulationsschema berücksichtigt und erläutert.
Determinierter stellt sich die Situation in der stationären Industrie dar, beispielsweise auch in der Baustoffe herstellenden Industrie wie Betonwerke u. a. Grundlagen sind die in der Kostenarten- und Kostenstellenrechnung ausgewiesenen Kosten und die hergestellten sowie abgesetzten Mengen in Leistungseinheiten, z. B. für die unterschiedlichen Betonelementearten als Erzeugnisse bzw. Kostenträger.
Als Verfahren der Kostenträgerrechnung dient dazu in der Regel die Divisionskalkulation, speziell in der Sonderform einer Äquivalenzziffernkalkulation. Hierbei werden beispielsweise beim Transportbeton die einzelnen Betongüten als Erzeugnisse bzw. Kostenträger über einen Vergleichsmaßstab vergleichbar gemacht.
Sofern ein Bauunternehmen selbst ein betriebseigenes Betonwerk als Nebenkostenstelle unterhält, dann kann auch mit Bezug auf die einzelnen Betonelementearten eine erzeugnisbezogene Kostenträgerrechnung von besonderem Interesse sein.
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