Investition/Finanzierung des Baubetriebs

Investition

Eine Investition ist eine zielgerichtete, in der Regel langfristige Kapitalbindung, mit der zukünftig autonome Erträge erwirtschaftet werden sollen. Im weiteren Sinne bedeutet dies Kapitalverwendung, im engeren Sinne ist eine Investition Kauf bzw. Anschaffung von Gütern des Anlagevermögens.
Investitionen können unterschieden werden nach
  • dem Anlass
    • in Gründungs-, Erst-, Folge- und Rationalisierungsinvestitionen,
  • dem Objekt,
    • in Sachinvestitionen wie Baumaschinen und Geräte, Grundstücke und Gebäude und
    • in Finanzinvestitionen wie Unternehmensbeteiligungen, Wertpapiere.
Als Gegensatz zur Investition gilt die Desinvestition, und zwar als Freisetzung des durch die Investition gebundenen Kapitals beim Verkauf der Erzeugnisse bzw. Absatz der Bauleistungen in Form der Abschreibungen. Die Summe der insgesamt zurückgeflossenen Abschreibungen wird als Amortisation verstanden.
Investitionen stehen meistens in Verbindung mit grundlegenden Entscheidungen in einem Unternehmen und werden in der Regel nach wirtschaftlichen Grundsätzen entschieden. Zur Prüfung des Nutzens bzw. der Wirtschaftlichkeit einer Investition können die Verfahren der Investitionsrechnung dienen. Die danach vorgesehenen Investitionen finden Eingang in den Investitionsplan.
Handelt es sich bei der Investition um eine Baumaßnahme, dann werden Investitionskosten im Sinne der erforderlichen „Ausgaben“ im Rahmen der Bauplanung auf Grundlage der DIN 276 - Kosten im Bauwesen aufbereitet und zusammen gestellt.
Baubetriebe mit 20 und mehr Beschäftigten sind verpflichtet, über ihre Investitionstätigkeit im Rahmen von Investitionserhebungen im Baugewerbe als Jahreserhebungen gegenüber dem jeweiligen Statistischen Landesamt Aussagen zu treffen. Abgefordert werden Angaben zu Investitionen (ohne als Vorsteuer abzugsfähige Umsatzsteuer) im abgelaufenen Geschäftsjahr:
  • zu den im Rechnungswesen aktivierten Bruttozugängen an erworbenen und selbsterstellten Sachanlagen für betriebliche Zwecke einschließlich Anlagen im Bau,
  • zum Wert der neu gemieteten und gepachteten neuen Sachanlagen einschließlich für den Umweltschutz,
  • zu Investitionen in beschaffte Software.
Für die selbsterstellten Sachanlagen gelten die Herstellungskosten als zu aktivierender Wert. Anzahlungen auf im Bau befindliche Anlagen sind nur einzubeziehen, sofern sie abgerechneten Teilen entsprechen und aktiviert sind.
Soweit Investitionen auch bei Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) unmittelbar gebucht wurden, sind sie in die Investitionsangaben der meldepflichtigen Baubetriebe nur in Höhe des jeweiligen ARGE-Anteils mit einzubeziehen.
Im Rahmen der Investitionen sind grundsätzlich nicht auszuweisen der Erwerb von:
  • Beteiligungen, Wertpapieren und anderen Finanzanlagen,
  • Konzessionen, Lizenzen und anderen immateriellen Vermögensgegenständen,
  • ganzen Unternehmen oder Betrieben,
  • Zugängen in Zweigniederlassungen im Ausland,
  • von ehemals im Unternehmen eingesetzten Mietanlagen sowie
  • bei Investitionen entstandenen Finanzierungskosten.
Investitionen in klein- und mittelgroßen Bauunternehmen einschließlich von Selbstständigen und Personengesellschaften werden steuerlich gewinnmindernd mit Hilfe von Investitionsabzugsbeträgen auf Grundlage § 7g Einkommensteuergesetz (EStG) sowie mittels Sonderabschreibungen gefördert.
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