Investition/Finanzierung des Baubetriebs

Leasing

Leasing (aus dem Englischen "to lease" = mieten, vermieten) ist die miet- oder pachtweise Überlassung von Wirtschaftsgütern durch die Hersteller (direktes Leasing) oder durch besondere Leasing-Gesellschaften (indirektes Leasing) gegen periodische Zahlung von Leasing-Raten. Letztere sind in der Regel so bemessen, dass der Leasinggeber während der Leasingzeit sein eingesetztes Kapital einschließlich Verzinsung zurückgewinnt. Die Leasing-Raten sind während der Leasingzeit üblicherweise festgeschrieben.
Das Besondere beim Leasing ist, dass die Rechtsposition des Mieters (Leasingnehmer) eigentümerähnlich ist. Das Leasing kann in verschiedenen Leasing-Arten auftreten.
Mit dem Leasing sind Vor- und Nachteile verbunden.
Vorteile des Leasing sind
  • kein oder nur geringer Einsatz von Eigenkapital,
  • die vorhandenen Kreditlinien werden nicht berührt, folglich auch keine kreditüblichen Kriterien für die Bonität,
  • Leasingraten als Aufwand und in gleicher Höhe während der Vertragsdauer,
  • bilanzneutral, d. h. keine Auswirkung auf die Bilanzsumme,
  • Minderung der Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer, da Leasingraten als Aufwand den Ertrag bzw. Gewinn mindern,
  • Leasingraten sind umsatzsteuerpflichtig, aber die gezahlte Umsatzsteuer kann als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Als Nachteile des Leasing sind hervorzuheben:
  • Leasing verschafft kein Eigentum, sondern nur Nutzungsrechte,
  • Leasingobjekte sind demzufolge auch nicht beleihbar,
  • in der Regel höhere Kosten durch Leasing gegenüber Kauf, da die Leasingraten auch anteilige Zinsen, Verwaltungskosten, Leasingnebenkosten, kalkulatorische Wagnisse und Gewinn enthalten,
  • bei größeren Leasingobjekten Vorlage der Bilanz erforderlich,
  • ggf. Mithaftung der Gesellschafter bzw. Inhaber.
Leasing sollte bei Geräten dann vorgezogen werden, wenn der technische Fortschritt und folglich der moralische Verschleiß groß sind, z. B. bei Anschaffungen von Fahrzeugen, Computertechnik u. a.
Eine Entscheidung zum Leasing sollte immer in Verbindung sowie im Ergebnis eines wirtschaftlichen Vergleichs mit dem Mietkauf von Geräten und dem Kauf als eigen- oder kreditfinanzierte Investition getroffen werden.
Für das Leasing sollten wie bei Miete mehrere Angebote von Leasing-Gesellschaften eingeholt, geprüft und verglichen werden. Sehr wichtig für eine Entscheidung ist auch die Beurteilung der Leasing-Gesellschaft, inwieweit sie z. B.
  • bessere Konditionen als die Konkurrenzgesellschaft bietet,
  • bereit ist, auf individuelle Wünsche einzugehen,
  • langjährige Erfahrungen und umfangreiche Fachkenntnisse zu den Geräten nachweisen kann,
  • eine Geschäftsstelle in unmittelbarer Nähe hat und persönliche Betreuung im Außendienst bietet,
  • eine schnelle und unbürokratische Bearbeitung gewährt.
Leasing kommt durch Vertrag zustande. Die Vertragsform ist nicht ausdrücklich rechtlich vorgeschrieben. Dabei gibt es verschiedene Partner, die vertraglich gebunden sind.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Leasing"

Auszug im Originaltext aus DIN 32736 Beiblatt 1 (2000-08)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN ISO 19650-3 (2021-03)
A.4.1 Betriebswirtschaftliche InformationenIm Folgenden werden Beispiele für Informationen aufgeführt, die zur Unterstützung von betriebswirtschaftlichen OIR innerhalb eines AIM benötigt werden können: eindeutige Asset-Bezeichner; Standorte der Asset...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18205 (2016-11)
Der Prozess der Bedarfsplanung besteht im engeren Sinn aus vier Teilschritten und dient der Ermittlung der projektspezifischen Inhalte. Der fünfte Prozessschritt dient der Variantenuntersuchung zur Bedarfsdeckung unmittelbar im Anschluss an die Bedar...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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