Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Allgemeine Geschäftskosten (AGK)

Allgemeine Geschäftskosten sind Kosten, die nicht für einzelne Baustellen und Bauaufträge anfallen, sondern im Betrieb insgesamt. Sie werden auch "Verwaltungsgemeinkosten" genannt.

Was sind Allgemeine Geschäftskosten?

Die Allgemeinen Geschäftskosten (AGK) tragen Gemeinkostencharakter und können den einzelnen Teilleistungen nur indirekt zugerechnet werden. Nach dem Inhalt werden die AGK durch die Kostenarten der Kostenstellen "Leitung und Verwaltung" im Bauunternehmen bestimmt und deshalb in der Baupraxis auch oft als "Verwaltungsgemeinkosten" bezeichnet. Sie fallen stets nur für den Betrieb insgesamt an und nicht für einzelne Baustellen und Bauaufträge.

Was zählt zu den Allgemeinen Geschäftskosten?

Als wichtige Positionen der AGK im Bauunternehmen gelten:
  • Gehälter einschließlich Gehaltszusatz- und Gehaltsnebenkosten der Angestellten in der Geschäftsleitung und Verwaltung sowie Buchhaltung und technisches Büro, ggf. auch die Gehaltskosten für Bauleiter und Poliere, soweit diese nicht innerhalb der Baustellengemeinkosten (BGK) erfasst und ausgewiesen werden.
  • Abschreibungen (AfA) als Kosten für die Büro- und Geschäftsausstattung, Soft- und Hardware der betrieblichen Datenverarbeitung oder PKW.
  • Mieten, Pachten für angemietete Einrichtungen und Büros, Leasinggebühren für Geräte wie Kopiergeräte oder Anlagen.
  • Kosten für das Betriebsgebäude wie Betriebsstoffe für Heizung, Energie, Wasser, Reinigung oder Schutz und Sicherheit.
  • Kosten für Büromaterial, Zeitschriften, Porto, Kommunikation einschließlich für Telefon oder Funk.
  • Steuern und öffentliche Abgaben wie Grundsteuer, Kfz-Steuer u. a., die nicht gewinnabhängig zu leisten sind.
  • Beiträge zu Verbänden wie an den Bauindustrie- oder Baugewerbeverband, Fachverbände, Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer.
  • Versicherungen, insbesondere Bau-Betriebs-Haftpflichtversicherung sowie Bauleistungsversicherung und Baugeräteversicherung, soweit sie nicht den Baustellengemeinkosten zugeordnet werden.
  • Kosten der Werkstätten, des Bauhofes, des Fuhrparks und ggf. weiterer Hilfs- und Nebenkostenstellen, soweit deren Kosten nicht mit innerbetrieblichen Leistungsverrechnungssätzen den empfangenden Kostenstellen bzw. Baustellen zugeordnet werden.
  • Kommerzielle Kosten wie zu zahlende Zinsen, Avalprovisionen für Bürgschaften, Verzugszinsen, Vertragsstrafen oder Spenden.
  • Kosten für Betriebs- und Unternehmensberatung und Steuerberatung.
  • Reisekosten oder Spesen und Kosten für fremde Verkehrsmittel.
  • Sonstige allgemeine Geschäftskosten, z. B. für Wartungsarbeiten, Rechtskosten, Patent- und Lizenzgebühren, Repräsentationskosten, Geschenkartikel oder Werbungskosten.
  • Ggf. Kosten für Forschung und Entwicklung neuer Bautechnologien.
  • Kalkulatorischer Unternehmerlohn (bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften).
Allgemeine Geschäftskosten werden in der Baupraxis oft "Verwaltungsgemeinkosten" genannt.
Allgemeine Geschäftskosten werden in der Baupraxis oft "Verwaltungsgemeinkosten" genannt. Bild: © f:data GmbH

Erfassung der Allgemeinen Geschäftskosten

Die Erfassung der AGK erfolgt innerhalb der Baubetriebsabrechnung bzw. Buchhaltung nach belegmäßigem Ausweis. Feststellbar ist der wertmäßige Umfang relativ einfach, meistens monatlich sowie für das Geschäftsjahr nach den einzelnen Kostenarten
  • einerseits auf den jeweiligen Konten gemäß dem betrieblich herangezogenen Kontenrahmen (beispielsweise im Baukontenrahmen – BKR 2016 in den Kontenklassen 6 und 7) sowie
  • zum anderen auf speziell dafür eingerichteten Kostenstellen.

Allgemeine Geschäftskosten als Teil des Deckungsbeitrags

Der wertmäßige Umfang der AGK ist zugleich ein Bestandteil des Deckungsbeitrags (DB). Er wird ausgedrückt als Anteil in Prozent in der Regel mit Bezug
Bei einem Deckungsbeitrag von beispielsweise ca. 25 bis 30 Prozent im Unternehmen werden die AGK mindestens ca. 15 bis 22 Prozent ausmachen.

Wie werden AGK in der Baukalkulation berücksichtigt?

Im Gegensatz zum Prozentsatz der AGK mit Bezug auf die Bauleistung wird bei der Angebotskalkulation – in Abhängigkeit vom gewählten Kalkulationsverfahren – eine andere Bezugs- bzw. Verrechnungsbasis herangezogen.
Bei der einfachen und differenzierten Zuschlagskalkulation werden die AGK über Zuschlagssätze aus dem Umfang der AGK im Verhältnis zu den Einzelkosten der Teilleistungen (EKT) berücksichtigt. Daraus ableitend ist der Zuschlagssatz auf EKT immer größer als ein prozentualer Teil von der Bauleistung bzw. dem Umsatz.
Analog erfolgt dies bei der Endsummenkalkulation in der Regel mit einer vorausbestimmten Umlage. Zunächst werden dafür die AGK „umsatzbezogen“ speziell für jeden einzelnen Bauauftrag ermittelt und auf die kalkulierten Preise „umgelegt“.
Die Vorausbestimmung für den Ansatz bei der Kalkulation mit Zuschlagssätzen sollte vom Kalkulierenden in Abstimmung mit dem kaufmännischen Leiter vorgenommen erfolgen. Die Sätze können durchaus mit Gültigkeit für das gesamte Geschäftsjahr bestimmt werden, weil diese Kosten kurz bis mittelfristig annähernd fest bzw. mehr oder weniger als Fixkosten angesehen werden können.
Werden vom Bauherrn als Auftraggeber mit dem Angebot auch Angaben mit den ergänzenden Formblättern Preise (EFB-Preis) 221 oder 222 nach Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017, Stand 2023) verlangt, sind die AGK in den EFB-Preisblättern auszuweisen. Hierzu sei verwiesen auf die näheren Erläuterungen unter AGK in EFB-Preisblättern.
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Baukalkulation: 4 gewinnbringende Methoden

Kalkulationsverfahren Ihrer Wahl mit nextbau
Kalkulationsverfahren Ihrer Wahl mit nextbau Bild: © f:data GmbH
Ob Zuschlagskalkulation, Endsummenkalkulation, Deckungsbeitragskalkulation oder Fixpreiskalkulation – mit nextbau beherrschen Sie die 4 Methoden für gewinnbringende Angebote. Zu jedem Bauvorhaben die beste und genau passend für Ihr Geschäft. So bieten Sie nie unrentable Preise an und machen mit jedem Auftrag Gewinn. Mustervorlagen mit passenden Erfahrungswerten sind in nextbau schon enthalten. Sie können sofort loslegen und Schritt für Schritt Ihre eigenen Betriebsdaten einfließen lassen.
Mehr Informationen »
Mehr zum Thema
Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere