Im engeren Sinne ist der Kauf eines Gerätes eine Investition. Beim Kauf wird es Eigentum des Bauunternehmens und ist als Sachanlage zu aktivieren, d.h. in das Anlagevermögen zu übernehmen. - Erstinvestitionen, z. B. bei Gründung und Erweiterung des Bauunternehmens,
- Folgeinvestitionen, z. B. für den Geräteersatz oder die Erweiterung des Geräteparks,
- Reinvestitionen, z. B. für den Ersatz und die Rationalisierung von Baugeräten.
Entscheidungen zu Investitionen sollten nach wirtschaftlichen Grundsätzen gertroffen werden. In kleinen und mittleren Bauunternehmen überwiegt oft die Emotion, weil gerade ein Gerät benötigt wird oder Abschreibungen auf Grund der Gewinnerwirtschaftung verkraftbar sind.
Ein Bauunternehmen tut gut daran, die Anschaffungen von Baumaschinen und Geräten auf ihre:
- Notwendigkeit und zu erreichende Ausnutzung,
- Wirtschaftlichkeit im Vergleich zum Mietkauf von Geräten und Leasing sowie zwischen Angeboten und Varianten,
- zeitliche Einordnung und
- verfügbare Möglichkeiten der Finanzierung zu prüfen und durchzurechnen.
Die Notwendigkeit des Geräteeinsatzes ergibt sich aus der Technologie des Bauprozesses. Ein Kauf ist von vornherein nur gerechtfertigt, wenn die Auftragslage und Bauleistungssparte eine Ausnutzung mindestens im Umfang der nach der Baugeräteliste (BGL) 2020 vorgesehenen unteren Zahl an Vorhaltemonaten gewährleistet. Dann wäre eine verlustfreie Übertragung des Investitionsaufwandes auf die Bauleistung möglich und die Amortisation gesichert. Die Vorhaltemonate nach Baugeräteliste (BGL) 2020 liegen bei ca. 60 - 65 % der Nutzungsdauer. Sie entsprechen dem langjährigen Mittel der Ist-Ausnutzung und Baupraxis der bauleistungsbestimmenden Baumaschinen. Im Tief- und Straßenbau erfordert die spartenspezifische Logistik oft einen größeren Anteil von Investitionen gegenüber dem Hochbau. Aus Erfahrungen und Erhebungen zu Investitionen liegen diese normalerweise bei ca. 5 - 8 % der jährlichen Bauleistungssumme im Tief- und Straßenbau, demgegenüber nur bei ca. 2 % im Hochbau.
Weiterhin sprechen auch die zum Teil sehr hohen Anschaffungskosten der Baumaschinen und Geräte, besonders bei Turmkranen, Baggern, Spezialgeräten wie Mobilkranen u. a., für den Vergleich der Wirtschaftlichkeit zwischen Miete, Leasing und Kauf.
Die zeitliche Einordnung der Investitionen sollte zu Beginn des Geschäftsjahres in einem Investitionsplan fixiert werden. Er sollte zugleich auch den Kapitalbedarf ausweisen und die Finanzierungsmöglichkeit aufzeigen. Der Kauf erfordert Liquidität für die Rechnung, wogegen die Vergütung der Baumaschinen und Geräte erst nach Jahren über den Baupreis erfolgt.