Buchhaltung / Rechnungswesen

Leitungs- und Verwaltungskostenstellen

Die rationelle Organisation der betrieblichen Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) in einem Bauunternehmen setzt zunächst eine Gliederung nach Kostenstellen als Abrechnungseinheiten voraus. Dafür wird in der Regel zu Beginn des Geschäftsjahres ein Kostenstellenplan in Anlehnung an die Aufbauorganisation des Unternehmens aufgestellt.
Neben den Baustellen sowie Hilfs- und Nebenkostenstellen als produzierende Bereiche sind auch die Kostenstellen für die Leitung und Verwaltung des Unternehmens zu bestimmen. Die Kosten der Leitung und Verwaltung können
  • entweder auf einer einzigen – meistens in sehr kleinen Bauunternehmen – oder
  • auf mehreren Kostenstellen erfasst werden.
Bei zentraler und umfangreicher Verwaltung wäre beispielsweise folgende Unterteilung möglich:
  • Geschäftsleitung (mit ggf. Untergliederung in Technische und Kaufmännische Geschäftsleitung),
  • Bauleitung (als Zusammenfassung für alle Bauleitungskosten),
  • Rechenzentrum,
  • Zentraler Einkauf (einschließlich Büromateriallager),
  • Rechtsabteilung,
  • Soziallasten (für Arbeiter und Poliere),
  • Kleingeräte und Werkzeuge.
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