Buchhaltung / Rechnungswesen

Kosten- und Leistungsrechnung (KLR-Bau)

In der Kosten- und Leistungsrechnung - allgemein abgekürzt KLR und unter Berücksichtigung der bauspezifischen Belange KLR-Bau - werden die Kosten und Leistungen der Baudurchführung des Bauunternehmens zahlenmäßig erfasst, aufbereitet und dargestellt.
Die KLR umfasst als Bestandteile bzw. Teilbereiche:
Der Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung hat den Erfordernissen des baubetrieblichen Produktionsprozesses zu entsprechen. Sie umfasst die Kosten-, Leistungs- und Ergebnisrechnung. Diese Dreiteilung resultiert aus der Definition des betrieblichen Ergebnisses als Differenz zwischen Kosten und Leistungen.
Die Bestandteile der Kosten- und Leistungsrechnung veranschaulicht das folgende Bild:
Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
Die Kostenrechnung wird weiter gemäß den Gliederungsmöglichkeiten der Kosten nach Kostenarten, -stellen und -trägern sowie hinsichtlich der Funktionen der Kostenerfassung in der dargestellten Form unterteilt. Dabei steht die stellenbezogene Nachweisführung und Auswertung in einem Bauunternehmen im Vordergrund, und zwar als Baustellenabrechnung.
Kleinere Bauunternehmen und Bauhandwerksbetriebe benötigen oft nur eine Kostenartenrechnung und nicht unbedingt eine Kostenstellenrechnung. Damit ist der Buchungsablauf sehr einfach, unabhängig von einem Kreissystem. Selbst wenn zugleich zwei oder wenige Kostenstellen eingerichtet werden, so können die Kostenarten auch danach verdichtet werden. Innerbetriebliche Bewegungen bzw. Leistungsverrechnungen können jedoch im Einkreissystem nicht exakt erfasst werden, z. B. Leistungsverrechnung einer Fahrt des eigenen Lkw für die Geschäftsleitung u. a. Andererseits würde bei kleinen Bauunternehmen eine solche Verrechnung die Finanzbuchhaltung mit Kosten belasten, die aus der Sicht der Unternehmensrechnung gar nicht vorhanden sind.
Will ein Bauunternehmen neben der Kostenarten- noch eine tiefer gegliederte Kostenstellenrechnung durchführen, so kann zwischen folgenden Gestaltungen differenziert werden:
  1. Die Aufwendungen und Erträge werden zunächst in der Unternehmensrechnung gebucht und gleichzeitig auf die entsprechenden Kosten- bzw. Verrechnungsstellen übernommen, d. h. in einen zweiten Kreis übergeben. Nach dieser Form kann die Finanzbuchhaltung jederzeit und ohne Abschluss der Betriebsrechnung erstellt und abgeschlossen werden, was von Vorteil sein kann.
  2. Kosten und Leistungen werden zuerst in der Baubetriebsrechnung erfasst, aufbereitet und dann per Stichtag als Summe in die Finanzbuchhaltung übernommen. Das kann sowohl statistisch als auch buchhalterisch vorbereitet werden. Diese Form der Baubetriebsrechnung bevorzugen zumeist größere Bauunternehmen.
Hinsichtlich umfangreicherer Darlegungen hierzu und zu Gestaltungsmöglichkeiten sei verwiesen auf die in der Verlagsgesellschaft Rudolf Müller, Köln in der als überarbeitete 8. Auflage 2016 erschienenen Publikation "KLR-Bau/ Kosten-, Leistungs- und Ergebnisrechnung der Bauunternehmen", herausgegeben vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e. V. und des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe.
Bauprofessor-Redaktion
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