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Ankündigung der Selbstvornahme nach erfolgloser Mängelbeseitigung (BGB § 637 Abs. 1)

Der Brief ist von einem Auftraggeber an den Auftragnehmer gerichtet, der einen festgestellten Sachmangel auch in der gesetzten Nachfrist nicht beseitigt hat. Der Auftraggeber schätzt die Nacherfüllung als zumutbar ein und weist darauf hin, dass die Mängelbeseitigung auch nicht verweigert wurde. Der Auftraggeber kündigt an, nach BGB § 637 Abs. 1, die Mängelbeseitigung selbst vorzunehmen und den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu gegebener Zeit vom Auftragnehmer zu verlangen.
Bitte beachten Sie, dass die Muster-Dokumente keine juristische Empfehlung darstellen und die Verwendung nach dem konkreten Sachverhalt eigenverantwortlich erfolgen muss. Vollständigkeit sowie technische und inhaltliche Fehlerfreiheit werden nicht zugesichert.

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