Kostenvorschuss für Selbstvornahme Dem Bauherrn als Besteller und Verbraucher steht bei einem Bauvertrag nach BGB das Recht einer Selbstvornahme nach § 637 BGB zu. Voraussetzungen sind: das Bestehen eines Mangels der erbrachten Bauleistung bzw. des Werkes, die Absicht des Bestellers f...
Nacherfüllung bei Mängelansprüchen nach BGB Der Bauunternehmer als Auftragnehmer hat dem Auftraggeber (AG) als Besteller oder Verbraucher bei einem Bauvertrag nach BGB das Werk gemäß § 633 Abs. 1 BGB frei von Rechts- und Sachmängeln bei Bauleistungen zu verschaffen. Ist dies nicht der Fall, ka...
Mängelrechte des Bestellers nach BGB Mängelrechte nach BGB stehen rechtlich zu einerseits dem Bauherrn als Besteller oder Verbraucher, dass der Bauunternehmer als Auftragnehmer seine Bauleistung bzw. das Bauwerk als Werkerfolg ihnen nach § 633 Abs. 1 BGB frei von Sachmängeln verschafft,...
Abnahme von Mängelbeseitigungsleistungen Wurden bei einer Abnahme von Bauleistungen Mängel in der Bauausführung festgestellt, dann sind diese in der Regel unverzüglich bzw. spätestens zum vorgegebenen Termin zu beseitigen. Die Mängelbeseitigungsleistungen sollten ebenfalls durch den Auft...
Mängelnachbesserung Tritt in der Mängelanspruchsfrist ein Mangel auf und wird er durch den Auftraggeber (AG) in schriftlicher Form dem Auftragnehmer angezeigt und die Beseitigung verlangt, dann hat das Bauunternehmen als Auftragnehmer die Beseitigung vorzunehmen und auf...
Mängelansprüche Das Bauunternehmen hat dem Auftraggeber (AG)- öffentlicher Auftraggeber, Besteller, Verbraucher - seine Leistung zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Sachmängeln zu verschaffen mit Bezug: bei einem VOB-Vertrag nach § 13 VOB, Teil B und, einem We...
Das Recht zur zweiten Andienung 05.10.2017 Das Werk muss bei Abnahme frei von Sach- und Rechtsmängeln sein. Gleiches gilt für die Kaufsache bei Gefahrübergang (Übergabe). Ob Mängelfreiheit vorliegt, bemisst sich in erster Linie nach der vereinbarten Beschaffenheit. Diese ergibt sich aus den g...