Der Besteller/Verbraucher erteilt dem Bauunternehmer mit diesem Brief einen Auftrag eine Leistung, die als Vorleistung erforderlich ist, als Stundenlohnarbeit auszuführen. Diese Vorgehensweise wurde für vertragliche aber auch zusätzliche Leistungen im Bauvertrag vereinbart. Die Abrechnung erfolgt nach Stundenlohn, weshalb der Auftraggeber mitteilt, dass er einen Nachweis über Stundenlohzettel erwartet. Er bestätigt weiterhin den im Angebot angegebenen Stundenverrechnungssatz und fordert den Auftragnehmer auf, ihn mit der Anzeige zu Beginn der Stundenlohnarbeiten über die voraussichtliche Höhe zusätzlicher Kosten zu informieren, sollten solche z. B. für Geräte und Stoffe für die Ausführung der Leistung entstehen.