Diesen Musterbrief schreibt ein Auftragnehmer (Nachunternehmer) einem Geschäftspartner, der das Werk einem Dritten versprochen hat und wegen Durchgriffsfälligkeit nach BGB § 641 Abs. 2 bisher keine Vergütung geleistet hat. Der Auftragnehmer bittet um Mitteilung, ob der Dritte das Werk inzwischen abgenommen hat und der Geschäftspartner bereits seine Vergütung vom Dritten erhalten hat. Er setzt einen Termin für die Auskunftserteilung und kündigt an, dass die Vergütung fällig ist, wenn der Geschäftspartner die Frist erfolglos verstreichen lassen sollte.