Diesen Brief sendet ein Auftragnehmer an seinen öffentlichen Auftraggeber, nachdem zwischen ihm und der vorgesetzten Stelle des Auftraggebers Gelegenheit zur Aussprache über bestehende Meinungsverschiedenheiten bestanden hat. Nach diesem Termin ist beim Auftragnehmer ein schriftlicher Bescheid mit Verweis auf die Rechtsfolgen eingegangen. Auf diesen Bescheid antwortet der Auftragnehmer mit diesem Brief und teilt mit, dass er die Entscheidung im Bescheid nicht anerkennt und mit Bezug auf § 18 Abs. 2, Nr. 1, letzter Satz dagegen fristgemäß Einspruch erhebt.