Schriftformempfehlungen zur VOB/B Die sachgerechte Abwicklung von Bauaufträgen erfordert den schriftlichen Abschluss des Bauvertrags . Bei öffentlichen Auftraggebern wird in der Regel dem Bauvertrag die VOB zugrunde gelegt, demgegenüber ist sie bei Verträgen mit Verbrauchern nicht p...
Kündigung des Bauvertrags durch den Auftragnehmer Der Auftragnehmer kann – im Gegensatz zum Auftraggeber – den Bauvertrag nicht frei und ohne Angabe von Gründen kündigen. Auftragnehmer dürfen nur aus wichtigem Grund kündigen. ...
Schriftform Über Anforderungen an die Schriftform treffen die §§ 126, 126a und 127 im BGB Aussagen. Ist eine Schriftform durch Gesetz für ein Rechtsgeschäft vorgeschrieben, so muss die Urkunde bzw. Erklärung schriftlich abgefasst und von dem Aussteller eigenhänd...
Kündigung des Bauvertrags durch den Auftraggeber Der Auftraggeber (AG) kann jederzeit bis zum Abschluss der vereinbarten Bauleistung frei ohne Angabe von Gründen oder aus wichtigem Grund den Bauvertrag kündigen. ...
Verjährungsverlängerung per Rüge via WhatsApp? Die VOB Teil B enthält einige Abweichungen vom BGB – teils zum Vorteil für den Auftraggeber, teils für den Auftragnehmer. Eine der wichtigsten Abweichungen in der Baupraxis ist die Verlängerung der Verjährungsfrist durch eine Mängelrüge gemäß § 13 Ab... 18.06.2024