Diesen Brief sendet ein Auftragnehmer an den Auftraggeber, um Einspruch gegen eine angekündigte Ersatzvornahme zu erheben. Der Auftragnehmer bezieht sich auf ein Schreiben, dass er zuvor vom Auftraggeber erhalten hat und in dem dieser mitteilt, dass mit der Mängelbeseitigung ein anderes Unternehmen beauftragt wurde. Der Auftragnehmer verweist den Auftraggeber nach § 13 Abs. 5, Nr. 2 VOB/B darauf, dass zunächst ihm selbst eine angemessene Frist zur Ausführung der Mängelbeseitigung eingeräumt werden muss. Er erklärt, dass er dazu noch nicht aufgefordert wurde, selbst aber auch das Recht hat, die angezeigten Mängel an den ausgeführten Bauleistungen selbst nachzubessern. Weiter weißt der Auftragnehmer darauf hin, dass im Falle, dass die Ersatzvornahme bereits durchgeführt wurde, seine vorher ausgeführten Leistungen beeinträchtigt worden sein könnten und er dann für die nachgebesserten Leistungen evtl. spätere Mängelansprüche ablehnen muss.