Diesen Brief verwendet der Besteller, um dem Bauunternehmer nach erfolgter Abnahme und Erhalt einer Schlussrechnung mitzuteilen, dass er die Schlussrechnung geprüft hat und dass sich aus dieser Prüfung der Einbehalt eines Betrages, z. B. für einen nicht berücksichtigten Nachlass, Umlagen für Bauwesenversicherungen oder für einen Sicherheitseinbehalt ergeben hat. Den für ihn zutreffenden Grund kann der Schreiber durch Ankreuzen im Brief auswählen. Der Besteller erklärt, dass er die Schlusszahlung abzüglich des einbehaltenen Betrages zur Zahlung frei gegeben hat und umgehend überweisen wird. Er schreibt weiter, dass er die Zahlung mit der Erklärung verbindet, dass keine weiteren Zahlungen erfolgen und weitere gegenseitige Forderungen ausgeschlossen werden.