In diesem Brief informiert der Auftraggeber den Auftragnehmer darüber, dass durch wesentliche durch den Auftragnehmer verschuldete Mängel, sogenannte Folgeschäden aufgetreten sind. Diese listet der Auftraggeber auf und verlangt mit Bezug auf § 13 Abs. 7, Nr. 3 VOB/B vom Auftragnehmer die Folgeschäden zu ersetzen. Er teilt die berechnete Höhe der Folgeschäden mit und den Termin, bis zu welchem der Zahlungseingang erwartet wird. Sollte keine Zahlung erfolgen, kündigt der Auftraggeber an, ggf. die Mängelansprüchebürgschaft in Anspruch zu nehmen.