Diesen Brief schickt ein Auftragnehmer an einen Auftraggeber, nachdem dieser in einem Brief mitgeteilt hatte, dass er eine Vertragsstrafe in bestimmter Höhe einbehält. Der Auftragnehmer erklärt, dass seine Kontrolle ergab, dass für die Berechnung eine überhöhte Verzugszeit angesetzt wurde. Der Auftragnehmer bezieht sich auf § 8 Abs. 8 VOB/B in dem der Zeitansatz für die Vertragsstrafenberechnung festgelegt wird. Er fügt eine Anlage an, die Auskunft über die maximal verwirkten Werktage gibt, und bittet darum, den Differenzbetrag zu seinen Gunsten zu überweisen.