In diesem Brief teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber mit, dass seines Erachtens das Bauvorhaben im Wesentlichen fertiggestellt ist und somit die Voraussetzungen für eine Abnahme gegeben sind, auch wenn noch Restarbeiten ausgeführt werden müssen, die, aus im Schreiben angegebenen Gründen, bisher noch nicht ausgeführt wurden.