Im Brief teilt ein Auftragnehmer mit Bezug auf § 6 Abs. 3 mit, dass er die Arbeiten unverzüglich nach Wegfall nicht zu vertretender Umstände für eine Behinderung zu einem bestimmten Termin wieder aufgenommen hat, bzw. voraussichtlich zu einem bestimmten Termin wieder aufnehmen wird. Er informiert den Auftraggeber weiter darüber, dass die hindernden Umstände eine Verlängerung der Ausführungsfrist zur Folge haben werden. Über die genauen Auswirkungen und einen neuen Fertigstellungstermin will der Auftragnehmer in einem gesonderten Schreiben informieren.