Mit diesem Brief verlangt der Auftraggeber mit Bezug auf § 15 Abs. 5 VOB/B die Vereinbarung einer Vergütung auf Grundlage der nachweisbar ausgeführten Stundenlohnleistungen. Er begründet das mit der nicht rechtzeitigen Vorlage von Stundenlohnzetteln, die bei ihm zu Zweifeln über den Gesamtumfang der Stundenlohnleistungen geführt haben. Zum Nachweis über den wirtschaftlich vertretbaren Aufwand an Lohnstunden, Verbrauch von Stoffen, Vorhaltekosten für Geräte und Maschinen, Kosten für Transporte und Ladezeiten und ggf. weitere angefallene Aufwendungen verlangt der Auftraggeber die Vorlage von Nachweisen und setzt einen Termin für die Vorlage.