Der Bauunternehmer reagiert mit diesem Musterbrief auf ein Begehren des Bestellers/Verbrauchers zur Änderung des Werkerfolgs, bzw. zur Änderung von Leistungen/Teilleistungen/Leistungspositionen die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs nötig sind. Er erklärt, dass er zu den begehrten Änderungen ein Nachtagsangebot übersandt hat, dessen Eingang bisher nicht bestätigt wurde. Da bereits mehr als 30 Tage seit Zugang des Änderungsbegehrens beim Bauunternehmer vergangen sind und noch keine Anordnung zur Änderung mit Bezug auf § 650b Abs. 2 BGB eingegangen ist, teilt der Bauunternehmer nun mit, dass er davon ausgeht, dass die Änderung nicht mehr erforderlich ist. Und er somit die Leistungsänderung nicht ausführen wird.