Mit diesem Schreiben begehrt der Besteller/Verbraucher eine mit Bezug auf § 650b Abs. 1 BGB in der Ausschreibung zum Gewerk, einer Teilleistung oder zu einer bestimmten Leistungsposition. Es wird die Änderung des vereinbarten Werkerfolgs bzw. die Änderung, die zur Erreichung des vereinbarten Werkerfolgs notwendig ist, beschrieben. In der Anlage stellt der Besteller/Verbraucher als Planungsverantwortlicher dem Bauunternehmer die geänderten Ausführungsunterlagen zur Verfügung. Er bitte den Bauunternehmer zu prüfen, ob ihm die Leistungsänderung zumutbar ist und von ihm ausgeführt werden kann. Der Besteller weist darauf hin, dass die Beweislast, beim Auftragnehmer/Bauunternehmer liegt, sollte er Unzumutbarkeit vortragen. Er fordert den Auftragnehmer auf, ein Angebot über die Mehr- oder Mindervergütung bis zu einem festgelegten Termin zu unterbreiten, wenn sich aus der Leistungsänderung auch eine Änderung der Vergütung ableiten lässt.