Diesen Brief sendet ein Besteller/Verbraucher, wenn er zum vereinbarten Vertrag eine Leistungsänderung nach § 650b Abs. 1, Nr. 2 BGB begehrt, damit der vereinbarte Werkerfolg erreicht werden kann. Die betreffenden Leistungen/Teilleistungen/Leistungspositionen werden genannt und es werden in einer Anlage die gewünschten Änderungen beschrieben sowie skizziert. Der Besteller/Verbraucher fordert den Auftragnehmer, bei dem die Verantwortung für die Bauplanung der vertraglichen Baumaßnahme liegt, auf, die notwendigen Vorbereitungen bzw. Veranlassungen als dessen Leistungspflicht zu treffen. Er erklärt weiterhin, dass sich dem Auftragnehmer daraus kein Vergütungsanspruch für vermehrten Aufwand ableitet. Zudem teilt der Besteller/Verbraucher mit, dass er über die Änderung Einvernehmen zwischen dem Auftragnehmer und sich anstrebt.