Der Auftraggeber informiert in diesem Brief den Auftragnehmer über aufgetretene wesentliche Mängel, die der Auftragnehmer verschuldet hat, und die die Gebrauchsfähigkeit des Bauwerks erheblich beeinträchtigen. Er fordert den Ersatz des Schadens zur Wiederherstellung der vollen Gebrauchsfähigkeit und beruft sich auf § 13 Abs. 7, Nr. 3 VOB/B. Er erklärt die Höhe der Schadenersatzforderung, die sich nach seinen Berechnungen und den vorlegbaren Nachweisen ergibt.Es wird ein Termin festgelegt, zu welchem der Aufraggeber den Zahlungseingang vom Auftragnehmer verlangt. Sollte der Termin ohne Zahlungseingang verstreichen, behält sich der Auftraggeber weitere Schritte vor, ggf. die Inanspruchnahme der vorliegenden Mängelansprüchebürgschaft.