Fälligkeit der Vergütung Die Fälligkeit einer Vergütung liegt vor, sobald der Schuldner auf Verlangen des Gläubigers zahlen muss. Für die Vergütung von Bauleistungen sind maßgebend die Regelungen bei einem VOB-Vertrag nach § 16 in der VOB, Teil B einsschließlich von vorbesti...
Verzug Als Verzug gilt ein eintretender, eine bestimmte Rechtsfolge auslösender Rechtszustand. Zu unterscheiden ist nach: Annahmeverzug bei Nichtannahme einer Leistung durch den Gläubiger, z.B. bei Versagung der Abnahme der Bauleistung oder Unterlassung vo...
Verzugszinsen Die Verzugszinsen betragen nach § 288 und § 247 BGB: bei Rechtsgeschäften zwischen Unternehmen, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, seit 29. Juli 2014 = 9 % (vorher bis 28. Juli 2014 = 8 %) über dem Basiszinssatz,, bei Verträgen mit...