Mit diesem Brief antwortet ein Auftragnehmer auf die Forderung des Auftraggebers nach einer Bürgschaft, die den Bürgen zur Zahlung auf erstes Anfordern verpflichtet. Der Auftragnehmer verweist auf § 17 Abs. 4 VOB/B in dem geregelt ist, dass der Auftraggeber keine Bürgschaft, die den Bürgen zur Zahlung auf erstes Anfordern verpflichtet, fordern darf. Daher lehnt der Auftragnehmer dies ab und erklärt, dass er dem Auftraggeber eine Bürgschaftsurkunde nach den allgemein üblichen Anforderungen ausstellen wird.