In diesem Brief teilt ein Auftraggeber mit, dass er die Zahlungsfrist nach § 16 Abs. 3, Nr. 1 VOB/B für die Schlussrechnung trotz aufs Äußerste beschleunigter Rechnungsprüfung nicht einhalten kann, weil er, durch nicht durch ihn zu vertretende Umstände, welche genannt werden, nicht in der Lage war, die Prüfung rechtzeitig abzuschließen. Der Auftraggeber nimmt die Schlusszahlung aber mit Bezug auf § 16 Abs. 3, Nr. 2 VOB/B vorbehaltlos an und erklärt, den unbestrittenen Betrag als Abschlagszahlung sofort zu zahlen.