Im VOB-Bauvertrag sollten beide Parteien übereinstimmende Willenserklärungen und Festlegungen treffen zu Inhalten wie: Vertragsgegenstand, Vertretung der Vertragspartner, Vertragsbestandteile (z. B. Pläne, Leistungsbeschreibungen), Bestimmung der Vertragsart (z. B. Pauschalvertrag, Einheitspreisvertrag), Vergütung, Ausführungsfristen, Besonderheiten der Baustelle, Vertragsstrafe, Abnahme, Fristen für Mängelansprüche, Vereinbarungen über Zahlungen, Sicherheitsleistungen, sonstige Vereinbarungen (z. B. Skonto), Regelungen über Streitigkeiten und die Unterschriften beider Vertragsparteien.