Lohn / Tarif / Rente

Nacharbeiten bei Leistungslohn

Nacharbeiten sind in der Regel erforderlich, wenn die Bauausführung während der Bauzeit mangelhaft und vertragswidrig ist. Sie sind – im Gegensatz zu Mängelansprüchen aus der Gewährleistung nach Abnahme der Bauleistungen – bereits während der Bauausführung durchzuführen, und zwar auf Kosten des Verursachers, ggf. einschließlich Gewährung eines Schadenersatzes.
Wird mit einer Arbeitskolonne als Leistungsgruppe die Arbeit nach Leistungslohn für die Erbringung der Bauleistungen vereinbart, dann sind dazu die Bedingungen vor Aufnahme der Arbeiten schriftlich zu vereinbaren. Grundlagen liefert der "Rahmentarifvertrag für Leistungslohn im Baugewerbe vom 29. Juli 2005". Die Bestimmungen des RTV-Leistungslohn sollten bei der Arbeit nach Leistungslohn herangezogen und eingehalten werden.
Die von der Leistungsgruppe nach Leistungslohn auszuführenden Arbeiten sind sach-, fach- und termingerecht gemäß der vereinbarten Leistungsbeschreibung von der Gruppe auszuführen. Dem Arbeitgeber fällt dabei die Aufgabe zu, die Arbeiten im Leistungslohn bis zu ihrer Fertigstellung laufend zu kontrollieren. Sofern die Arbeiten nicht sach- und fachgerecht erfolgten, sind die Mängel vom Arbeitgeber unverzüglich zu rügen. Zugleich ist die Gruppe aufzufordern, die Mängel zu beseitigen.
Mit Bezug auf § 7 Abs. 4 im RTV-Leistungslohn sind die gerügten Mängel durch einwandfreie Nacharbeit vom Arbeitnehmer oder von der Leistungsgruppe innerhalb einer angemessenen Frist ohne Vergütung und unter Übernahme der Selbstkosten für zusätzliches Material zu beheben. Mit der Mängelbeseitigung sollte innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Zugang der Aufforderung zur Mängelbeseitigung bzw. ggf. nach Klärung von Meinungsverschiedenheiten begonnen werden.
Erfolgt die Mängelbeseitigung von der Leistungsgruppe nicht fristgerecht oder wird mit der Mängelbeseitigung nicht fristgerecht begonnen, so kann der Arbeitgeber die Mängelbeseitigung vornehmen. Das gilt ebenfalls dann, wenn die Nacharbeiten nicht in einer angemessenen Frist erledigt werden. Die für die Nacharbeiten angefallenen Kosten für die Mängelbeseitigung bei Leistungslohn sind der Leistungsgruppe zu berechnen.
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