Baurecht / BGB

Abnahme

Abnahme bedeutet die körperliche Hinnahme der Leistung bzw. des Werkes durch den Auftraggeber (als Bauherr, Besteller oder Verbraucher) und die Billigung als der Hauptsache nach vertragsgemäßer Leistungserfüllung.

Regelungen zur Abnahme eines Bauwerks

Grundlagen für die Abnahme eines Bauwerks in VOB und BGB
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Grundlagen für die Abnahme eines Bauwerks als Baumaßnahme liefern die folgenden Regelungen:
Weitere Regelungen für die Abnahme öffentlicher Bauwerke in den Vergabehandbüchern
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Zur Abnahme bei öffentlichen Bauaufträgen sind noch die Vorschriften in den Vergabehandbüchern zu beachten, so bei:
  • Hochbaumaßnahmen im Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund, Ausgabe 2017, Stand 2019) mit den Formblättern 441 bis 443 und den zugeordneten Richtlinien sowie
  • Baumaßnahmen im Straßen- und Brückenbau nach (HVA B-StB, Ausgabe August 2019) im Teil 3 unter Tz. 3.10.

Abnahme als Pflicht des Auftraggebers

Die Abnahme gehört zu den Hauptpflichten des Auftraggebers und ist für den Bauvertrag von ganz außerordentlicher Bedeutung, da eine Vielzahl von Rechtsfolgen an ihre Vornahme geknüpft ist, so im Einzelnen:
  • die Fälligkeit der Vergütung,
  • die Einreichung der Schlussrechnung,
  • der Wegfall der Vorleistungspflicht des Auftragnehmers,
  • das Erlöschen des Erfüllungsanspruchs des Auftraggebers, wobei ein Nachbesserungsanspruch bei Mängeln nicht eingeschränkt ist,
  • der Gefahrübergang auf den Auftraggeber,
  • die Umkehr der Beweislast, wonach der Auftraggeber nach der Abnahme beweisen müsste, dass die Bauleistung nicht mangelfrei und nicht vertragsgemäß war,
  • den Verlust nicht vorbehaltener Ansprüche, z. B. hinsichtlich bekannter Mängel und daraus ableitbarer Ansprüche auf Nachbesserung,
  • der Beginn der Fristen für Mängelansprüche.
Der Auftraggeber ist grundsätzlich verpflichtet, die vertragsmäßig hergestellte Bauleistung bzw. das Bauwerk abzunehmen, sofern nicht nach der Beschaffenheit des Werks die Abnahme ausgeschlossen ist.

Verlangen nach Abnahme

Die Abnahme kann vom Bauunternehmer als Auftragnehmer verlangt werden, bei einem VOB-Vertrag innerhalb von 12 Werktagen nach Fertigstellung der vertraglichen Leistungen mit Bezug auf § 12 Abs. 1 VOB/B. Die Vertragspartner können auch eine andere Frist vereinbaren. Bei BGB-Verträgen ist gesetzlich keine Frist vorgeschrieben. Der Auftragnehmer kann eine angemessene Frist nach § 640 Abs. 2 BGB selbst setzen. Bei Fristverstreichung gilt das Bauwerk als abgenommen, wenn nicht innerhalb der Frist die Abnahme vom Besteller unter Angabe mindestens eines Mangels verweigert wird.
Möglich sind auch Teilabnahmen beispielsweise nach § 12 Abs. 2 VOB/B von in sich abgeschlossenen Teilen der Leistung. Liegen Mängel vor, dann ist bei öffentlichen Bauaufträgen ebenfalls eine Abnahme der Mängelbeseitigungsleistungen vorzusehen.

Abgrenzung zur Zustandsfeststellung

Besonders hervorzuheben sind die Vorschriften ab 2018 zur Zustandsfeststellung bei BGB-Verträgen, wenn bereits wegen Angabe eines Mangels die Abnahme verweigert wird. Die Zustandsfeststellung hat nur den Zweck, den Zustand des Werks zum Zeitpunkt des Verlangens nach Abnahme zu dokumentieren.
Die Zustandsfeststellung bei BGB-Verträgen ist von der Zustandsfeststellung zur Bauleistung nach § 4 Abs. 10 in VOB Teil B zu unterscheiden. Letztere dient bei VOB-Verträgen zur Überprüfung und Feststellung des Zustandes von Teilen der Bauleistung während der Bauausführung, gewissermaßen als "technische Abnahme" beispielsweise der fertiggestellten Leistungen von Nachunternehmern.

Verweise auf weitere inhaltliche Erläuterungen

Verwiesen sei im Zusammenhang mit der Abnahme weiter auf spezielle Erläuterungen unter:

Zur Abnahme verbundene Aussagen

Eine Abnahme ist nicht nur hinsichtlich der Bauleistungen als "körperlich erstellt" zu betrachten, sondern hat auch ggf. weiterhin vertraglich gebundene Leistungen wie beispielsweise Betriebsunterlagen, Bestandszeichnungen und -pläne, Bedienungsanleitungen, Personalschulung und -einweisung u. a. einzubeziehen.
Die Kosten der Abnahme trägt in der Regel der Auftraggeber.
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Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Kassel

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Abnahme"

Ausgabe 2020-01
Diese Norm legt Anforderungen für den Aufbau und Betrieb von Anlagen für die Brandentdeckung, Brandmeldung und Feueralarmierung in und um Gebäude unter besonderer Berücksichtigung der bauordnungsrechtlichen und feuerwehrspezifischen Anforderungen fes...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2016-06
Diese Norm gilt für Pflanzen und Pflanzarbeiten im Rahmen von Maßnahmen des Landschaftsbaus.Diese Norm wurde vom Arbeitsausschuss NA 005-01-13 AA „Landschaftsbau“ im DIN-Normenausschuss Bauwesen (NABau) erarbeitet....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2016-12
Diese Norm legt Verfahren für die Ermittlung und Beurteilung der durch Erschütterungen verursachten Einwirkungen auf bauliche Anlagen, die für vorwiegend ruhende Beanspruchung bemessen sind, fest. Sie gilt für Bauwerke, die nicht nach spezifischen No...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2004-11
Diese Norm gilt für den Betrieb und die Wartung von Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke nach den Normen der Reihen DIN 1986, DIN EN 752 und DIN EN 12056. Sie stellt eine Hilfestellung für Eigentümer bzw. Nutzungsberechtigte (Betreiber) d...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2021-02
Die Norm gilt für Baustellenestriche und Estriche aus Estrichmörteln und Estrichmassen nach DIN EN 13813, die unter Verwendung von Calciumsulfat, Gussasphalt, Kunstharz, kaustische Magnesia oder Zement hergestellt sind.Die Normen der Reihe DIN18560 w...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2018-09
Diese Norm gilt für Planung, Bau, Abnahme und Betrieb raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen) in Gebäuden und Räumen für das Gesundheitswesen, in denen medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe an Personen vorgenommen werden, sowie in...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2006-01
In dieser Vornorm ist die Verwendung von Bauprodukten für Abgasanlagen festgelegt, die nach den entsprechenden Europäischen Normen hergestellt werden. Verwendungsregeln für weitere Bauprodukte für Abgasanlagen, für die es noch keine Europäischen Norm...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2022-08
Diese Norm ist anzuwenden für die Planung und Ausführung raumlufttechnischer Anlagen (im Folgenden RLT-Anlagen genannt) in Industrie-, Hochschul- und Institutslaboratorien. Sie ist auch anzuwenden für RLT- Anlagen in naturwissenschaftlichen Fachräume...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 1991-06
Diese Norm enthält Festlegungen zu zerstörenden und zerstörungsfreien Prüfverfahren zur Bestimmung der Druckfestigkeit sowie zur Prüfung der Oberflächenzugfestigkeit von Festbeton in Bauwerken und Bauteilen. Es werden Auswahl der Messstellen, Entnahm...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 1999-11
Der Inhalt des Dokuments wurde sachlich und redaktionell überarbeitet, der Abschnitt mit den Begriffsbestimmungen erweitert und das Inhaltsverzeichnis der Bauwerksakte neu gegliedert....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 14675-1 (2020-01)
9.1 Allgemeines Der Abnahme einer BMA muss die mängelfreie Inbetriebsetzung der BMA vorausgehen.Die Abnahme kann nur erfolgen, wenn die Betriebsbereitschaft der Anlage zur Abnahme mit Vorlage des Inbetriebsetzungsprotokolls (siehe Abschnitt 8.3) und ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1961 (2016-09)
(1) Verlangt der Auftragnehmer nach der Fertigstellung — gegebenenfalls auch vor Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist — die Abnahme der Leistung, so hat sie der Auftraggeber binnen 12 Werktagen durchzuführen; eine andere Frist kann vereinbart wer...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18380 (2019-09)
Historische Änderungen:Es ist zur Abnahme eine Vollständigkeits- und Funktionsprüfung durchzuführen, eine Funktionsmessung jedoch nur nach besonderer Vereinbarung.3.6.1 VollständigkeitsprüfungDie Vollständigkeitsprüfung besteht aus folgenden Einzelpr...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN EN 14336 (2005-01)
Für die Anwendung dieses Dokumentes gelten die folgenden Begriffe.3.1 hydraulischer Abgleich der Vorgang, die Volumenströme in den einzelnen Teilsystemen auf die in der Planung berechneten Soll-Volumenströme abzustimmen3.2 Abnahme der Übergang einer ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 14210 (2019-06)
Vor Inbetriebnahme ist die ordnungsgemäße Ausführung zu bestätigen. Die örtliche zuständige Feuerwehr ist einzuweisen....
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18381 (2019-09)
Historische Änderungen:Es ist zur Abnahme eine Vollständigkeits- und Funktionsprüfung durchzuführen, eine Funktionsmessung jedoch nur nach besonderer Vereinbarung.3.6.1 VollständigkeitsprüfungDie Vollständigkeitsprüfung besteht aus folgenden Einzelpr...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18017-3 (2022-05)
Dem Anwender dieses Formblattes ist unbeschadet der Rechte von DIN an der Gesamtheit des Dokumentes die Vervielfältigung des Formblattes gestattet. ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18032-4 (2002-08)
Trennvorhänge müssen vor ihrer ersten Inbetriebnahme durch Sachverständige geprüft sein. Die Prüfung umfasst die Prüfung der Bau- und Betriebsunterlagen; den Vergleich der Bau- und Betriebsunterlagen mit dem ausgeführten Trennvorhang; den Probebetrie...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18379 (2019-09)
Es ist eine Abnahmeprüfung nach DIN EN 12599 „Lüftung von Gebäuden — Prüf- und Messverfahren für die Übergabe raumlufttechnischer Anlagen“ durchzuführen. Zusätzliche Funktionsmessungen bedürfen der besonderen Vereinbarung.Für die Abnahme von Raumkühl...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Beistellen von Personal für die Sachverständigenabnahme der Gebäude- und Anlagenautomation, Vergütung des Sachverständigen durch gesonderten Vertrag....
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