Stadtentwicklung / Bauaufsicht

Neuordnung von Grundstücken

Eine Neuordnung von Grundstücken ist die Folge einer Umlegung von Grundstücken auf Grundlage des § 45 im Baugesetzbuch (BauGB). So können bebaute und unbebaute Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und im Zusammenhang bebauter Ortsteile zur Erschließung oder Neugestaltung bestimmter Gebiete durch Umlegung neu geordnet werden.
Gezielt wird darauf, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche Anlage oder sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen.
Einzuleiten ist die Neuordnung durch einen Beschluss der Umlegungsstelle, der ortsüblich bekannt zu machen ist. Zum Umlegungsverfahren sind die betroffenen Eigentümer der im Umlegungsgebiet gelegenen Grundstücke mit einzubeziehen.
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