Stadtentwicklung / Bauaufsicht

Umlegungsgebiet von Grundstücken

Das Umlegungsgebiet resultiert aus einer Umlegung von Grundstücken auf Grundlage der §§ 45 ff. der Bodenordnung im Baugesetzbuch (BauGB), und zwar als Neuordnung von bebauten und unbebauten Grundstücken im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Als Voraussetzung für die Umlegung gilt, dass sich aus der Eigenart der näheren Umgebung hinreichende Kriterien für eine Neuordnung von Grundstücken ableiten lassen.
Das Umlegungsgebiet ist mit Bezug auf § 52 BauGB so zu begrenzen, dass die Umlegung sich zweckmäßig durchführen lässt. Dabei können einzelne Grundstücke von der Umlegung ganz oder teilweise ausgenommen werden, wenn sie die Durchführung der Umlegung erschweren. Bis zum Beschluss der Aufstellung des Umlegungsplans können noch unwesentliche Änderungen des Umlegungsgebiets von der Umlegungsstelle erfolgen.
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