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Nachträge gehören zum Bau-Alltag. Vom Auftraggeber werden sie gefürchtet und vom Bauunternehmer bisweilen vorausschauend im Angebot einkalkuliert. Beide Parteien müssen sich bei Nachträgen erst einmal auf die Höhe der Vergütung einigen. Doch vor der Einigung stehen Nachweis und Prüfung des Nachtragspreises.
Nicht ohne Grund ergänzt die HOAI 2013 das „Prüfen und Werten zusätzlicher und geänderter Leistungen und der Angemessenheit der Preise“ als Grundleistung in LPH 7. Wie kann aber der Architekt Nachträgen prüfend auf den Grund gehen? Kann er konkrete Nachtragspreise sogar voraussehen?
Die neue Version der Ausschreibungssoftware nextbauwartet jetzt mit einer Prüf-Kalkulation für Nachtragspreise auf. Diese kann wirksam bei Mehrmengen, Mindermengen, Leistungsänderungen, Wegfall von Leistungen, Zusätzlichen Leistungen und verspätetem Baubeginn eingesetzt werden.
Mehr- und Mindermengen
Bei vielen Nachträgen geht es um Mehr- und Mindermengen. Vielleicht wurde der Mengenbedarf bei der Ausschreibung zu gering eingeschätzt, oder um einen gewissen „Angstzuschlag“ erhöht? Auch simple Schreib- und Rechenfehler können vorkommen, oder Mengen werden einfach vergessen. Wenn die tatsächlich ausgeführte Menge einer Position um mehr als 10% unter der vereinbarten Menge liegt (Mindermenge), ist gemäß VOB/B § 2 der Einheitspreis zu erhöhen. Denn es wird davon ausgegangen, dass die im Vergabepreis kalkulierten Gemeinkosten der Baustelle und des Unternehmens einschließlich Gewinn nun auf die geringere Menge verteilt werden müssen. Überschreitet dagegen die ausgeführte Menge die vereinbarte um mehr als 10% (Mehrmenge), werden beim Nachtragspreis je nach Fallsituation Anteile für Gemeinkosten abgezogen.
Mit nextbau kann der Architekt jetzt bereits beim Ausschreiben erkennen, zu welchem Nachtragspreis Mehr- oder Mindermengen einer bestimmten Position führen können. Kommt es zu Nachträgen, wird der vom Bauunternehmer angebotene Nachtragspreis vom Programm verlässlich geprüft. Die Berechnung erfolgt dabei konform zum VHB 2008, Abschnitt 510 „Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen“. Für die Nachtragspreise wird die Preiskalkulation des erteilten Auftrags fortgeschrieben. Das geschieht auf Grundlage der vom Bauunternehmer ausgefüllten EFB-Formblätter. Fehlen diese, bietet die Software Voreinstellungen für verschiedene Auftragnehmer-Sparten an (beispielsweise nach Betriebsgrößen oder Gewerken).
Leistungsänderungen
Wenn allerdings die Leistung genau mit der ausgeschriebenen Menge aber in abgewandelter Form zur Ausführung kommt? Auch solche Leistungsänderungen meistert die Software. In diesem Fall sogar besonders elegant, denn hier kommen Dynamische BauDaten ins Spiel. Sowohl die ausgeschriebene als auch die abgewandelte Leistung können mit wenigen Mausklicks per DBD-Daten nachgebildet und in Preisanteile aufgeschlüsselt werden. So erhält man zwei Vergleichspreise aus deren Gegenüberstellung sich der Änderungsfaktor ergibt. Bezogen auf den vereinbarten Preis errechnet sich ein begründeter Prüf-EP für den Nachtrag.
Entsprechende Methoden bietet die Software auch für die anderen Nachtragsarten. Sogar eine Alternative zur aufwändigen Handhabung von Einzelnachträgen steht zur Verfügung: Die Ausgleichsberechnung über alle Minder- und Mehrleistungen. Einigt man sich darauf, werden Über- und Unterdeckungen von Gemeinkosten und Gewinn positionsübergreifend ausgeglichen. Einzelne Nachtragspreise müssen so weder geprüft noch verhandelt werden. Die dafür nötige aufwändige Berechnung führt nextbau automatisch durch. Eine Demoversion der neuen Software kann unter www.nextbau.dekostenlos angefordert werden.