12.08.2021 | News

Neu: DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau

Neu: DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau
Bild: © Connfetti, Fotolia.com
Die neue DIN 277 ersetzt ab August 2021 die DIN 277-1 (2016-01) und die E DIN 277 (2020-12). Ab sofort gilt die DIN 277 ausschließlich für den Hochbau, darum auch der neue Titel.
Nachfolgend weitere Änderungen im Vergleich zur DIN 277-1
  • die Zuordnung der Grundflächen von Räumen, deren Zweckbestimmung noch nicht festgelegt ist, wurde in Abschnitt 4.7 aufgenommen.
  • die Regelungen der Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten des Bauwerks aus Abschnitt 5 wurden überarbeitet und ergänzt.
Im Vergleich zur E DIN 277 wurde hauptsächlich der Abschnitt 6 Ermittlung von Grundflächen des Bauwerks – Hochbau überarbeitet.
Unter 6.1 Brutto-Grundfläche (BGF) wurden zusätzliche Abschnitte zum Umgang mit Installations- und Aufzugsschächten sowie zum Umgang mit Grundflächen, deren Zweckbestimmung noch nicht festgelegt ist, ergänzt. Des Weiteren wurde ein kurzer Abschnitt zum Umgang mit Wänden ergänzt, wenn man nur für einen Teilbereich des Bauwerks die Brutto-Grundfläche ermittelt. Auch wurde festgelegt, dass Flächen in Dachräumen, welche nicht mehr nutzbar sind, nicht zur Brutto-Grundfläche (BGF) gehören.
Bauprofessor-Redaktion
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