21.10. 2026 | Instandhaltung / Wartung / Inspektion / FM

Fassadenschäden häufen sich: Ursachen, Haftung und Notfallplan

Fassaden sind in letzter Zeit deutlich häufiger beschädigt. Die Ursache ist unklar, heiße Sommer könnten eine Rolle spielen. Stürzen Putzstücke etc. herab, wird aus dem optischen Mangel ein ernstes Sicherheits- und Haftungsrisiko.

Darum lösen sich Fassadenteile

Fassadenschäden entstehen selten über Nacht. Meist gehen dem Herabstürzen von Teilen längere Schädigungsprozesse voraus:
  • Feuchtigkeitseintritt und Frost:
    Dringt Wasser durch Mikrorisse hinter die Fassadenschicht, dehnt es sich bei Frost aus (Sprengeffekt) und sprengt Putz oder Platten ab.
  • Mangelhafte Verankerung:
    Bei vorgehängten hinterlüfteten Fassaden (VHF) können Korrosion an Schrauben und Dübeln oder Ermüdung der Tragprofile zum Versagen der Halterung führen.
  • Alterung von Klebeverbindungen:
    Bei Wärmedämmverbundsystemen (WDVS) verliert alternder Mörtel oder Kleber über die Jahrzehnte seine Haftung zum Untergrund.
  • Thermische Spannungen:
    Stark wechselnde Temperaturen führen zu Materialausdehnungen und Rissbildungen, insbesondere an Großformat-Platten.

Rechtliche Lage: Die Verkehrssicherungspflicht

Eigentümer eines Gebäudes (oder als Wohnungseigentümergemeinschaft, WEG) tragen nach dem Gesetz die Verkehrssicherungspflicht. Sie müssen dafür sorgen, dass von Grundstück und Gebäude keine Gefahr für Dritte ausgeht:
  • Haftung bei Schäden:
    Löst sich ein Gebäudeteil und beschädigt Fahrzeuge oder verletzt Passanten, haftet der Eigentümer (in Deutschland geregelt über § 836 BGB). Es gilt dabei eine gesetzliche Vermutung des Verschuldens: Der Eigentümer muss beweisen, dass er das Gebäude ordnungsgemäß instandgehalten und regelmäßig überprüft hat.
  • Strafrechtliche Konsequenzen:
    Wird ein Passant verletzt, drohen Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung.
Fassaden werden häufiger beschädigt, die Ursachen sind unklar. Das Sicherheits- und Haftungsrisiko steigt.
Fassaden werden häufiger beschädigt, die Ursachen sind unklar. Das Sicherheits- und Haftungsrisiko steigt. Bild: © f:data GmbH

Schritt-für-Schritt-Leitfaden im Notfall

  1. Gefahrenstelle sofort sichern
    • Absperrung einrichten:
      Der Bereich unter der Fassade sollte sofort großzügig abgesperrt werden, etwa mit Absperrband oder Bauzäunen, damit niemand in die Gefahrenzone gerät.
    • Behörden kontaktieren:
      Sind öffentliche Gehwege oder Straßen betroffen, muss das zuständige Ordnungsamt informiert werden. Bei akuter Einsturz- oder Absturzgefahr ist die Feuerwehr für die Erst- und Notsicherung hinzuzuziehen.
  2. Dokumentation und Beweissicherung
    • Um das Umfeld und die herabgefallenen Teile detailliert aus verschiedenen Perspektiven festzuhalten, sollten Fotos und Videos von der Abbruchstelle an der Fassade aufgenommen werden.
    • Datum, Uhrzeit und besondere Witterungsbedingungen (z. B. Sturmböen, Starkregen) schriftlich festhalten.
    • Gelöste Bruchstücke aufbewahren. Sie dienen Baugutachtern später zur Schadensursachenbestimmung.
  3. Versicherung benachrichtigen
    • Den Vorfall unverzüglich der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung melden sowie der Wohngebäudeversicherung.
    • Keine endgültigen Aufräum- oder Reparaturarbeiten vornehmen, bevor die Versicherung den Schaden freigegeben oder durch einen Regulierer besichtigt hat (ausgenommen sind reine Notsicherungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr).
  4. Professionelle Schadensanalyse veranlassen
    • Einen qualifizierten Bausachverständigen beauftragen.
    • Das Ablösen einer einzelnen Platte ist oft ein Warnsignal für das Versagen der gesamten Wandfläche. Eine fachgerechte Überprüfung (z. B. mittels Klopfprüfung, Endoskopie oder Drohnenaufnahmen) ermittelt den Zustand der umliegenden Fassadenelemente.
  5. Fachgerechte Sanierung
    • Einen spezialisierten Fachbetrieb für Fassadenbau mit der Instandsetzung beauftragen. Behelfsmäßige Eigenreparaturen schließen Haftungsrisiken nicht aus und halten thermischen Belastungen selten stand.

Vorbeugung und Dokumentationspflicht

Um Haftungsrisiken gar nicht erst entstehen zu lassen, sollten Eigentümer ein systematisches Instandhaltungsmanagement etablieren:
  • Sichtprüfungen nach Unwettern:
    Nach Stürmen, Starkfrost oder Hagel sollte die Fassade auf sichtbare Risse oder Lockerungen überprüft werden.
  • Turnusmäßige Profi-Inspektionsintervalle:
    Bei vorgehängten Fassaden oder Großplattenfassaden sind regelmäßige Inspektionen durch Fachkräfte (alle 3 bis 5 Jahre) dringend zu empfehlen.
  • Lückenloses Wartungsbuch
    Jede Kontrolle, Begutachtung und Reparatur schriftlich festhalten. Dieses Dokument dient im Schadensfall vor Gericht oder gegenüber Versicherungen als Nachweis, dass der Verkehrssicherungspflicht nachgekommen wurde.
Friedrich Minkus
Ein Artikel von
  • Sachverständiger für Schäden an Gebäuden sowie Immobilienbewertung
  • Inhaber des Gutachter- und Sachverständigenbüros GSB Experten
  • Mobil: 0179 1145360
  • E-Mail: mail@gsb-experten.de

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