Immobilienwirtschaft / Hausverwaltung

Objektmanagementkosten

Objektmanagementkosten sind Bestandteil der Nutzungskosten, die während der Nutzungsdauer für Gebäude und bauliche und technische Anlagen nach der Fertigstellung ab Beginn der Inbetriebnahme bis zum Beginn der Beseitigung bzw. des Abbruchs wiederkehrend entstehen.
Objektmanagementkosten
Bild: © f:data GmbH
Aussagen hierüber liefern als Vorschriften:
  • die Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen (II. Berechnungsverordnung vom 12. Oktober 1990 in BGBl. I, S. 2178) im § 26 sowie
  • die DIN 18960 – Nutzungskosten im Hochbau – als überarbeitete und neugefasste Ausgabe zum Stand: November 2020 (vorher 2008-02), die im Baunormenlexikon aufgerufen werden kann.
Nach der DIN 18960 umfassen die Objektmanagementkosten als Nutzungskostengruppe (NKG) in der ersten Ebene nachfolgende Kostenuntergruppen der zweiten Gliederungsebene:
200Objektmanagementkosten
210Eigenpersonalkosten
220Eigensachkosten
230Fremdleistungen
240Sonstige Objektmanagementkosten
In der Praxis werden die Objektmanagementkosten oft auch als "Verwaltungskosten" bezeichnet. Sie werden als solche ausgewiesen, soweit nicht eine direkte Zuordnung innerhalb der Betriebskosten von Gebäuden oder Instandsetzungskosten für Gebäude erfolgt.
Die Eigenpersonalkosten fallen an für technische, kaufmännische und infrastrukturelle Managementleistungen, d. h. als Kosten für Lohn bzw. Gehalt und damit verbundene Zusatz- und Nebenkosten für die erforderlichen Arbeitskräfte. Nach der Verordnung über wohnungswirtschaftliche Berechnungen nach dem Zweiten Wohnungsbaugesetz (II. Berechnungsverordnung vom 12. Oktober 1990) sind ebenfalls die Kosten der Aufsicht sowie die vom Vermieter persönlich geleistete Verwaltungsarbeit hinzuzurechnen.
Die Eigensachkosten umfassen sämtliche Kosten zur Umsetzung der Gebäudemanagementleistungen, im Einzelnen für:
  • den Bürobetrieb und seine Ausstattung,
  • Betriebs- und Hilfsstoffe,
  • Verkehrs- und Reiseaufwendungen,
  • Mietkosten,
  • Rechts-, Beratungs- und Versicherungskosten,
  • Beiträge und Gebühren,
  • Kostensteuern u. a.
Fremdleistungen können anfallen als fremde Personal- und Sachkosten, beispielsweise Honorare für Planungsleistungen, aber auch für Dienstleistungen bis hin zu den Kosten für die Prüfung und ggf. Aufstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen durch Dritte.
Die Objektmanagementkosten fallen primär kostenarten- und kostenstellenbezogen an. Für eine Zurechnung auf die Gebäude bzw. Einheiten müssen sie umgelegt bzw. verrechnet werden.
Ableitend aus § 26 der II. Berechnungsverordnung sind Höchstsätze für den Ansatz von Verwaltungskosten für Wohnungen, bei Eigenheimen und Kleinsiedlungen je Wohngebäude sowie für Garagen oder ähnliche Stellplätze alle 3 Jahre neu aus dem Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes pro Jahr neu festzulegen.
Ab 1. Januar 2020 erhöhten sich die Pauschalen um 4,84 % und betragen aktuell (bis 2022):
je Wohnung=298,41 €
je Garagen- oder Einstellplatz=38,92 €
je Eigentumswohnung=356,79 €.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Objektmanagementkosten"

Ausgabe 2020-11
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