Instandhaltung / Wartung / Inspektion / FM

Bau-Nutzungskosten

Nutzungskosten für ein Bauwerk beginnen nach der Nutzung bzw. Inbetriebnahme nach der Fertigstellung. Sie schließen danach die anfallenden Kosten für die Nutzungsdauer bis zum Beginn der Beseitigung bzw. des Abbruchs ein. Dabei handelt es sich weitgehend um Kosten der Nutzung von Bauwerken im betriebswirtschaftlichen Sinne. Nicht maßgebend sind die Kosten für die Erstellung, den Umbau und die Modernisierung der Bauwerke. Weiterhin sind ebenfalls nicht betriebsspezifische und produktionsbedingte Personal- und Sachkosten einzubeziehen, soweit sie sich von den Nutzungskosten trennen lassen. Die Bau- Nutzungskosten sind folglich auch keine Kosten nach den Aussagen und Berechnungen gemäß DIN 276 – Kosten im Bauwesen.
Speziell für Gebäude als Bauwerke im Hochbau ist für die Nutzungskostenplanung sowie Nutzungskostenermittlung die „DIN 18960 – Nutzungskosten im Hochbau " heranzuziehen. Sie liegt überarbeitet und neugefasst als Ausgabe zum Stand: November 2020 vor und kann auch im Baunormenlexikon aufgerufen werden. Gegenüber der vorherigen Ausgabe (Stand: Februar 2008) erfolgten wesentliche Änderungen.
Bau-Nutzungskosten
Bild: © f:data GmbH
Nach Tz. 3.1 in der DIN 18960 umfassen die Nutzungskosten „alle in baulichen Anlagen und deren Grundstücken entstehenden regelmäßig oder unregelmäßig wiederkehrenden Kosten, beginnend nach der Inbetriebnahme (Nutzungsdauer)“. Zugehörig zu den Gesamtnutzungskosten nach Tz. 5.1 in der DIN sind die folgenden Nutzungskostengruppen (NKG) von Gebäuden in der ersten Ebene der Nutzungskostengliederung:
100 – Kapitalkosten für Gebäude,
200 – Objektmanagementkosten,
300 – Betriebskosten von Gebäuden und
400 – Instandsetzungskosten für Gebäude.
Wichtig sind die Aussagen für die Nutzungskostenplanung und insbesondere für die Ermittlung der Nutzungskosten. Sie sollen eine größere Wirtschaftlichkeit und Kostensicherheit unterstützen. Danach lassen sich auch die Nutzungskosten-Kennwerte eindeutiger bestimmen und aussagekräftiger darstellen. Vor allem das Gebäudemanagement erfordert aussagefähigere Werte, mit denen die Senkung der Kosten erreicht werden kann.
Zur Erfassung und Nachweisführung dieser Kosten werden in der Praxis noch weitere Regelwerke herangezogen, teilweise in der Wohnungswirtschaft noch die Gliederung nach der II. Berechnungsvorschrift sowie in der gewerblichen Immobilienwirtschaft vorwiegend die GEFMA - "Richtlinie 200 – Kostenrechnung im Facility Management (FM) – Nutzungskosten von Gebäuden und Diensten", herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Facility Management e. V.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Bau-Nutzungskosten"

DIN-Norm
Ausgabe 2020-11
Diese Norm gilt für die Nutzungskostenplanung und insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Nutzungskosten im Hochbau.Sie legt Begriffe und Grundsätze der Nutzungskostenplanung im Hochbau sowie Unterscheidungsmerkmale von Nutzungskosten ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2009-08
Diese Norm gilt für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten für den Neubau, den Umbau und die Modernisierung von Ingenieurbauwerken sowie die damit zusamm...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2018-12
Diese Norm gilt für die Kostenplanung im Bauwesen, insbesondere für die Ermittlung und die Gliederung von Kosten. Sie erstreckt sich auf die Kosten von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen und Freiflächen sowie die damit zusammenhängende...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Ausgabe 2021-08
Dieses Dokument gilt für die Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten im Hochbau während der Planung, der Bauausführung und der Nutzung von Bauwerken. Es erstreckt sich auf die Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken sowie auf die Grundflächen...
- DIN-Norm im Originaltext -

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Beispiel
Die Zufahrt zur Baustelle erfolgt über eine öffentliche Straße, die Einholung der Genehmigung für die Nutzung durch Fahrzeuge erfolgt durch den AG, die Kosten der Nutzung werden gegen Nachweis vergütet....
Abrechnungseinheit:
Weitere Leistungsbeschreibungen:
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