Baurecht / BGB

Pacht und Pachtvertrag

Pacht ist ein Entgelt für die überlassene Nutzung einer Sache (z. B. Grundstück des Bauhofes) und/oder eines Rechts (z. B. Nutzungsrechte, Wegerecht u.a.), das der Pächter dem Verpächter für die Zeit der Überlassung entrichtet. Der Unterschied zur Miete besteht darin, dass dem Pächter auch gestattet ist, die gezogenen Erträge („Früchte“) aus der gepachteten Sache zu verwerten.
Besonderheiten zum Pachtvertrag sind nach §§ 581 ff BGB geregelt. Ansonsten gelten auch die Bestimmungen wie für den Mietvertrag nach §§ 535 bis 548 BGB.
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Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Pacht und Pachtvertrag"

Auszug im Originaltext aus DIN 276-1 (2008-12)
... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 276 (2018-12)
Änderungen 2018-12: ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 18205 (2016-11)
Die Checkliste in Tabelle A.5 bietet eine fakultative Grundlage für die Bearbeitung des Prozessschrittes 5 und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. ... ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
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