Bauberichterstattung / Statistik

Baupreisindizes

Baupreisindizes spiegeln die Entwicklung der Preise für den Neubau und die Instandhaltung von Bauleistungen an Gebäuden, Bauwerken sowie für Architektur- und Ingenieurdienstleistungen wider. Die Ergebnisse zur Statistik der Bauleistungspreise werden vom Statistischen Bundesamt (www.destatis.de) in der Fachserie 17, Reihe 4 – "Preisindizes für die Bauwirtschaft" – aufbereitet und vierteljährlich veröffentlicht. Die langen Zeitreihen zu den Baupreisindizes können über die Datenbank „GENESIS-Online“ als Exceldatei kostenfrei heruntergeladen werden. Ergebnisse für die einzelnen Bundesländer werden auch in den „Statistischen Berichten“ der statistischen Landesämter veröffentlicht.
Baupreisindizes
Bild: © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2021
Die Baupreisindizes werden für folgende Gebäude- bzw. Bauwerksarten aufbereitet:
1.Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart für:
1.1Wohngebäude – Bauleistungen am Bauwerk (Rohbau- und Ausbauarbeiten)
1.2Nichtwohngebäude – Bauleistungen am Bauwerk (Rohbau- und Ausbauarbeiten)
1.3Außenanlagen für Wohngebäude, Architektur- und Ingenieurdienstleistungen (baubezogen) und Instandhaltung von Wohngebäuden
1.4Ingenieurbau
2.langfristige Übersichten, Jahresergebnisse und Veränderungen gegenüber Vorjahreswerten analog wie unter 1.
3.Einfamiliengebäude in vorgefertigter Bauart einschließlich langfristiger Übersicht
4.Wiederherstellungswerte für 1913/14 erstellte Wohngebäude als Kostenindizes (ohne Umsatzsteuer)
5.Preisindex für Bauland
Der wichtigste Ausweis ist der Preisindex für den Neubau von Gebäuden mit der Auskunft, wie sich die Neubaupreise entwickeln. Die Aussagen zur konventionellen Bauweise schließt die Verwendung marktüblicher Fertigteile ein. Die Preisindizes drücken die Entwicklung der Baupreise für Bauleistungen unmittelbar für das Bauwerk aus, vergleichbar als Summe aus den Kostengruppen 300 (Bauwerk – Baukonstruktionen) und 400 (Bauwerk – Technische Anlagen) nach der DIN 276 - Kosten im Bauwesen (Fassung Dezember 2018).
Die Berechnungsgrundlagen für die Baupreisindizes werden in der Regel alle fünf Jahre angepasst, damit sie repräsentativ für die in der Bauwirtschaft angewandten Bauverfahren und Bauweisen sind sowie methodische Verbesserungen und aktuelle Währungsschemen ausdrücken können. Mit dem Berichtsmonat August 2018 wurden die Indizes turnusmäßig auf das Basisjahr 2015 = 100 umgestellt. Vorher veröffentlichte Indizes verloren ihre Gültigkeit und wurden durch die mit neuen Währungsschemata auf neuer Basis ersetzt. Bereits vorher wurde der getrennte Ausweis für West- und Ostdeutschland eingestellt, ebenfalls ist der Baupreisindex für gemischt genutzte Gebäude weggefallen. Die Wiederherstellungswerte für 1913/14 erstellte Wohngebäude wurden ab Februar 2015 neu berechnet. Damit ist eine lange Reihe von Aussagen zu aktuellen Herstellungskosten verfügbar.
Zum IV. Quartal 2020 (Berichtsmonat November) lagen beispielsweise zum Neubau (konventionelle Bauart) von Wohn- und Nichtwohngebäuden folgende Baupreisindizes gegenüber der Basis 2015 = 100 vor für:
Wohngebäude115,6
Bürogebäude116,0
Gewerbliche Betriebsgebäude116,0.
Liegen Indizes vor oder wären sie von Interesse, die sich nicht auf die Basis 2015 = 100 beziehen, so sollte eine Umbasierung als Vor- und Rückrechnung vorgenommen werden. Der umbasierte Index 2015 zur Basis 2010 beträgt 90,1.
115,6 : 90,1 x 100 = 128,3
Zur Bestimmung der Indizes werden vierteljährlich (in den Monaten Februar, Mai, August und November) bei repräsentativ ausgewählten Unternehmen des Baugewerbes Preise seit 2015 für 173 ausgewählte Bauleistungen (sogenannte Repräsentanten) erhoben, d. h. Marktpreise bei Auftragsvergabe (keine Angebotspreise) und einschließlich Umsatzsteuer. Indexwerte ohne Umsatzsteuer sind mit den Indexwerten einschließlich Umsatzsteuer identisch, wenn im Betrachtungsjahr der Umsatzsteuersatz mit dem im Basisjahr übereinstimmt.
Die Preisreihen für konventionelle Bauweise beruhen auf Preiserhebungen einer repräsentativen Auswahl von ca. 5.000 baugewerblichen Unternehmen. Aus den gemeldeten Preisen berechnen die Statistischen Landesämter die durchschnittliche Preisentwicklung für die jeweilige Erhebungsposition der Bauleistungen auf Landesebene als Landesmesszahl. Danach werden aus den Landesmesszahlen mit Bezug auf die gewogenen baugewerblichen Umsätze in den Ländern die Bundesmesszahl und dann daraus die Preisindizes für einzelne Bauwerksarten ermittelt. Die Berechnung erfolgt nach der Laspeyres-Formel als Indextyp, womit das Baugeschehen im Basisjahr widergespiegelt wird.
Die Baupreisindizes messen nur reine Preisveränderungen. Bei jeder Indexumstellung wird geprüft, ob die Preise für die Bauleistungen als Erhebungspositionen noch eine relevante Bedeutung – gemessen an den aktuell festgestellten Kostenstrukturen – haben. Nach jeder Indexumstellung verlieren die vorher veröffentlichten Indizes ihre Gültigkeit und werden durch neue auf der letzten Preisbasis ersetzt.
Die Baupreisindizes zeichnen die Entwicklung der Neubaupreise nach. Sie geben keine Auskunft beispielsweise zu Verkehrswerten, Ertragswerten oder Mietwerten, obgleich sie oft im Sinne von Wertversicherungsklauseln z. B. in Pachtverträgen als Bezugsgröße herangezogen werden. Zu beachten bleibt, dass eine währungsrechtliche Zulässigkeit aus den Indexwerten nicht abgeleitet werden kann.
Die Indizes für baubezogene Architekten- und Ingenieurleistungen drücken aus, wie sich die Preise für die Bauplanung und Überwachung der Ausführung von Bauleistungen entwickeln, umfassend einerseits die Leistungen auf Basis und nach dem Preisrecht mit Orientierungswerten der HOAI und andererseits auch die Leistungen mit frei verhandelten Preisen sowie auch nicht durch die HOAI geregelte Leistungen.
Der Preisindex für Einfamiliengebäude in vorgefertigter Bauart bezieht sich auf Fertighäuser, die vorwiegend in Holzrahmenbauweise errichtet werden und sich von den Gebäuden in konventioneller Bauweise unterscheiden. Dem ermittelten Index liegen die Meldungen von gewerblichen Fertighausherstellern zugrunde.
Der Preisindex für Bauland trifft Aussagen zur Preisentwicklung von unbebauten, baureifen Grundstücken mit einer Größe von mindestens 100 m², die in den Baugebieten der Gemeinden liegen und die Baulandeigenschaft besitzen.
Ableitend aus den baustatistischen Daten des Bundesamtes werden bauspezifisch weitere Aussagen vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) in der Baudatenbank „ELVIRA“ aufbereitet und zur Verfügung gestellt, praktisch als Online-Verbandsinformation. Vom Herausgeber wird der Datenbestand laufend und zeitnah aktualisiert. Die Daten können exportiert und für verschiedene eigene Recherchen herangezogen werden.
Bauprofessor-Redaktion
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