Baupreisindizes zeigen die Preisentwicklung für Neubau, Instandhaltung und Bauleistungen an Gebäuden und Bauwerken sowie Architektur- und Ingenieurdienstleistungen an.
Was sind Baupreisindizes?
Wer gibt die Indizes heraus?
Die Ergebnisse zur Statistik der Bauleistungspreise werden vom Statistischen Bundesamt (www.destatis.de) aufbereitet und herausgegeben. Die Veröffentlichung erfolgt vierteljährlich in der Fachserie 17, Reihe 4 – „Preisindizes für die Bauwirtschaft“ unter dem Code 61261 mit 16 Tabellen mit Messzahlen. Die langen Zeitreihen zu den Baupreisindizes können über die Datenbank „GENESIS-Online“ kostenfrei heruntergeladen werden. Ergebnisse für die einzelnen Bundesländer werden auch in den „Statistischen Berichten“ der statistischen Landesämter veröffentlicht. Aufbereitete Baupreisindizes
Die Baupreisindizes werden für folgende Gebäude- bzw. Bauwerksarten aufbereitet: Preisindizes für den Neubau in konventioneller Bauart für: Bürogebäude,
Gewerbliche Betriebsgebäude,
Ingenieurbau (Straßen, Brücken und Ortskanäle),
Bauleistungsarten wie Erd- oder Betonarbeiten,
Architektur- und Ingenieurdienstleistungen (baubezogen),
Wiederherstellungswerte für 1913 / 1914 erstellte Wohngebäude,
Baukostenindizes für Wohngebäude,
Preisindex für neu erstellte / für bestehende Wohnimmobilien und

Bild: © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2025
Die Baupreisindizes werden für verschiedene Bauarten und Dienstleistungen erstellt, darunter:
Neubau von Wohn- und Nichtwohngebäuden
Der wichtigste Ausweis ist der Preisindex für den Neubau von Gebäuden, mit der Auskunft, wie sich die Neubaupreise entwickeln. Die Aussage zur konventionellen Bauweise schließt die Verwendung marktüblicher Fertigteile ein. Die Preisindizes drücken die Entwicklung der Baupreise für Bauleistungen unmittelbar für das Bauwerk aus, vergleichbar als Summe aus den Kostengruppen 300 (Bauwerk – Baukonstruktionen) und 400 (Bauwerk – Technische Anlagen) nach der DIN 276 – Kosten im Bauwesen (Fassung Dezember 2018). Fertighäuser in vorgefertigter Bauart
Der Preisindex für Einfamiliengebäude in vorgefertigter Bauart bezieht sich auf Fertighäuser, die vorwiegend in Holzrahmenbauweise errichtet werden und sich von den Gebäuden in konventioneller Bauweise unterscheiden. Dem ermittelten Index liegen die Meldungen von gewerblichen Fertighausherstellern zugrunde.
Architektur- und Ingenieurdienstleistungen
Die Indizes für baubezogene Architekten- und Ingenieurleistungen drücken aus, wie sich die Preise für die Bauplanung und die Überwachung der Ausführung von Bauleistungen entwickeln, und umfassen einerseits die Leistungen auf Basis und nach dem Preisrecht mit Orientierungswerten der HOAI und andererseits auch die Leistungen mit frei verhandelten Preisen sowie auch nicht durch die HOAI geregelte Leistungen. Baulandpreise und Wiederherstellungswerte für historische Gebäude
Der Preisindex für Bauland trifft Aussagen zur Preisentwicklung von unbebauten, baureifen Grundstücken mit einer Größe von mindestens 100 m², die in den Baugebieten der Gemeinden liegen und die Baulandeigenschaft besitzen.
Welche Grundlagen gelten?
Zur Bestimmung der Indizes werden seit 2015 vierteljährlich (jeweils im Februar, Mai, August und November) bei repräsentativ ausgewählten Unternehmen des Baugewerbes Preise für 173 ausgewählte Bauleistungen (sogenannte Repräsentanten) erhoben. Dabei handelt es sich um Marktpreise als Vertragspreise bei Auftragsvergabe von zur Ausführung ausgewählten, fest umrissenen Bauleistungen – es handelt sich nicht um Angebotspreise. Auch gelten sie ausschließlich inklusive Umsatzsteuer. Indexwerte ohne Umsatzsteuer sind aber mit den Indexwerten einschließlich Umsatzsteuer identisch, wenn im Betrachtungsjahr der Umsatzsteuersatz mit dem im Basisjahr übereinstimmt.
Die Statistik der Preise für Bauleistungen erfolgt als Repräsentativerhebung. Die Preisreihen für die konventionelle Bauweise beruhen auf Preiserhebungen einer repräsentativen Auswahl von ca. 5.000 baugewerblichen Unternehmen (ca. 1,6 % aller aktiven Bauunternehmen). Aus den gemeldeten Preisen berechnen die Statistischen Landesämter die durchschnittliche Preisentwicklung für die jeweilige Erhebungsposition der Bauleistungen auf Landesebene als Landesmesszahl.
Danach werden aus den Landesmesszahlen mit Bezug auf die gewogenen baugewerblichen Umsätze in den Ländern die Bundesmesszahl und dann daraus die Preisindizes für einzelne Bauwerksarten ermittelt.

Baupreisindizes im Ingenieurbau zeigen die Preisentwicklung, z. B. bei Straßen und Brücken. Sie liefern wichtige Hinweise zur Baukonjunktur.
Bild: © f:data GmbH
Welche Preisbasen sind maßgebend?
Die Berechnungsgrundlagen für die Baupreisindizes werden in der Regel alle fünf Jahre angepasst.
Ausgedrückt werden sollen damit repräsentativ:
Die Baupreisstatistik wurde zuletzt vom Basisjahr 2015 auf das Basisjahr 2021 umgestellt. Entsprechend wurde auch das Währungsschema angepasst. Die Anteile bzw. Gewichte einzelner Gewerke haben sich nur bei Bürogebäuden wieder leicht zugunsten der Rohbauarbeiten verschoben.
Die Baupreisindizes messen nur reine Preisänderungen. Bei jeder Indexumstellung wird geprüft, ob die Preise für die Bauleistungen als Erhebungspositionen noch eine relevante Bedeutung – gemessen an den aktuell festgestellten Kostenstrukturen – haben. Nach jeder Indexumstellung verlieren die vorher veröffentlichten Indizes ihre Gültigkeit und werden durch neue auf der letzten Preisbasis ersetzt. Vorher veröffentlichte Indizes (2015 = 100) verloren ihre Gültigkeit und wurden durch die mit neuen Währungsschemata auf neuer Basis (2021 = 100) ersetzt.
Bereits vorher wurde der getrennte Ausweis für West- und Ostdeutschland eingestellt, ebenfalls ist der Baupreisindex für gemischt genutzte Gebäude weggefallen.
Wofür werden die Indizes genutzt?
Die Baupreisindizes zeichnen die Entwicklung der Neubaupreise nach. Sie sind von besonderem Interesse für die Konjunkturbeobachtung und ‑entwicklung zu ausgewählten Bauwerken und baulichen Anlagen. Sie geben nicht unmittelbar Auskunft z. B. zu Verkehrswerten, Ertragswerten oder Mietwerten.
Sie werden aber durchaus oft genutzt für:
Schätzungen von Verkehrswerten, Anschaffungs- und Wiederbeschaffungswerten sowie ihrer aktuellen oder historischen Aussagen,
die Anpassung vertraglich vereinbarter Zahlungen im Sinne von Wertversicherungsklauseln, wenn sich Baumaßnahmen über einen längeren Zeitraum hinziehen (Wertanpassung),
Pachtverträge als Bezugsgrößen oder
Auftragseingänge und –bestände bzw. Umsätze im Baugewerbe.
Wichtig: Die Indexwerte dienen der Orientierung – eine rechtlich verbindliche Aussage zur Währungsentwicklung oder -anpassung kann aus ihnen nicht abgeleitet werden.
Nutzer der Baupreisindizes sind u. a.: