Bauplanung

Personentage

Die Personentage drücken in der Regel praktisch aus, wie viel Arbeitsstunden eine einzelne Arbeitskraft für die Ausführung einer bestimmten Leistung, einer Leistungsposition bzw. eines Arbeitsabschnitts benötigen würde. Dabei gilt für den Arbeitstag ein Umfang von 8 Arbeitsstunden.
Als synonyme Bezeichnungen sind in der Bauwirtschaft die Bezeichnungen Mann-Tage oder Tagewerke üblicher, insbesondere bei der Aufstellung eines Bauzeit- oder Bauzeitenplans. Bei Anwendung einer Software wie MS- oder Power-Project erfolgen die Berechnungen in der Regel rechenintern.
Die Personentage lassen sich auf Grundlage einer vorliegenden Arbeitskalkulation folgendermaßen bestimmen:
Sollstunden laut Kalkulation insgesamt
Tägliche Arbeitszeit in Stunden
=... Anzahl Personentage
In der Bauwirtschaft werden Personentage auch oft in Verbindung mit einer Aussage zur Größe von Räumen, Baustellen u. a., sowie von Größenschätzungen herangezogen, beispielsweise
  • in der Technischen Regel für Arbeitsstätten für Pausen- und Bereitschaftsräume (ASR 4.2- Ausgabe August 2012), nach der für Beschäftigte ein Pausenraum auf Baustellen nicht erforderlich ist, wenn bis zu 4 Beschäftigte eines Arbeitgebers längstens eine Woche oder höchstens 20 Personentage tätig sind,
  • in der Baustellenverordnung (BaustellV), wonach die Vorankündigung des Bauvorhabens der zuständigen Behörde vor Einrichtung der Baustelle anzukündigen ist, wenn der Umfang der Arbeiten voraussichtlich 500 Personentage überschreitet.
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