Der Prämienlohn mit Leistungsspanne ist eine spezielle Form des Prämienlohns. Diese Form kann aber ebenfalls als eine "andere Form des Leistungslohns " angesehen werden, wie es im § 10 des "Rahmentarifvertrags für Leistungslohn im Baugewerbe vom 29. Juli 2005 (RTV-Leistungslohn)" ausgeführt wird. Maßgebend dafür ist die leistungsbezogene Zulage in einer Leistungsspanne. An einem praktischen Beispiel soll nachfolgend die Entlohnungsform demonstriert werden:
Ausgangsdaten: - Bauvorhaben Wohnhaus, Mauerarbeiten Erdgeschoss,
- Kolonne (Leistungsgruppe) = 4 Gewerbliche,
- Tarifstundenlohn = 14,59 €/Stunde bei einem Gesamttarifstundenlohn = 15,45 €/Stunde, wobei der Bauzuschlag = 0,86 €/Stunde für jede lohnzahlungspflichtige Stunde, nicht jedoch für Leistungslohn-Mehrstunden (Plus-Stunden im Akkord) gewährt wird,
- Soll-Stunden: 600 (methodisch ermittelt auf Grundlage einer Nachkalkulation),
- Ist-Stunden: 520 (bei mängelfreier Ausführung),
- Leistungskennzahl (Zeitgrad):
Soll-Stunden 600 | = | 1,15 |
Ist-Stunden 520 | | |
- Festgelegte Grenze als Leistungsspanne bis 1,12 !
- Unterschreitung der Sollzeit:
Soll-Stunden ./. Ist-Stunden | = | 600 ./. 520 | = | 13,33 % |
Soll-Stunden | | 600 | | |
- Stundenüberschuss oder Leistungslohn-Mehrstunden (Plus-Stunden):
Soll-Stunden ./. Ist-Stunden | = | 600 ./. 520 | = | 80 Stunden |
Bei dieser Form der leistungsabhängigen Entlohnung bewegt sich der mögliche Mehrverdienst (Leistungslohn-Mehrverdienst) zunächst proportional zwischen Leistung und Lohn, aber nur innerhalb einer vorher festgelegten begrenzten Leistungsspanne. Wird die Grenze der Spanne beispielsweise mit der Leistungskennzahl 1,12 festgelegt, dann wächst der Lohn proportional zur Leistung bzw. den eingesparten Arbeitsstunden (Stunden-Überschuss) nur bis 1,12. Danach werden die Überschuss-Stunden bis zum Leistungsgrad zwischen 1,12 bis1,15 (wie im Beispiel) nicht mehr berücksichtigt.
Berechnung Entlohnung für das Beispiel: 520 Ist-Stunden x 14,59 €/h x 1,12 (Leistungskennzahl-Grenze) | = | 8.497,22€ |
Wäre nicht im Leistungslohn gearbeitet oder die vorgegebenen Soll-Stunden im Ist überschritten worden, so müsste die Entlohnung für die Ist-Stunden in Höhe des Gesamttarifstundenlohnes erfolgen.
Das wäre ein Lohn in Höhe von: 600 h x 15,45 €/h | = | 9.270,00 €. |
Bei der angeführten Entlohnung bliebe zu beachten, dass für die 80 eingesparten Stunden auch eine Entlohnung für die Ausführung anderer bzw. neuer Arbeiten anfällt, selbst wenn in dieser Zeit nicht im Leistungslohn gearbeitet werden könnte.
Dies wäre ein Betrag von: 80 h x 15,45 €/h | = | 1.236,00 €, der hinzugerechnet werden müsste. |
Dann läge nach dieser Prämienform die Entlohnung in Höhe von: 8.497,22 € + 1.236,00 € | = | 9.733,22 € vor. |
Das entspricht einer höheren Entlohnung von: 9.733,22 € ./. 9.270,00 € | = | 463,22 € für die Leistungsgruppe. |
Die Leistungsspanne sollte betrieblich zwischen den Arbeitsvertragsparteien abgestimmt und danach festgelegt werden. Die Leistungsspanne sollte dabei so groß gewählt sein, dass ein Leistungsanreiz zur Erbringung einer Mehrleistung besteht, im Beispiel bis zu einer Leistungskennzahl von 1,12.