Lohn / Tarif / Rente

Gesamttarifstundenlohn (GTL) - Baugewerbe

Im Bauhauptgewerbe als betrieblichem Geltungsbereich des Bundesrahmentarifvertrags für das Baugewerbe (BRTV-Baugewerbe) setzt sich der Gesamttarifstundenlohn (GTL) für die gewerblichen Arbeitnehmer in den Entgelttarifverträgen – TV-Lohn nach den Tarifgebieten Deutschland-West, Land Berlin und Deutschland-Ost – vom 5. November 2021 aus folgenden Bestandteilen zusammen:
Gesamttarifstundenlohn (GTL) = Tarifstundenlohn (TL) + Bauzuschlag (BZ)
Gesamttarifstundenlohn (GTL) = Tarifstundenlohn (TL) + Bauzuschlag (BZ)
Bild: © f:data GmbH

Aktuelle und historische Werte zum GTL

Aktuell nach den TV-Lohn (West und Ost) vom 5. November 2021 mit der Laufzeit bis 31. März 2024 und zurückliegend lassen sich beispielsweise folgende Beträge je Arbeitsstunde für die Lohngruppe 4 – Spezialfacharbeiter (nach BRTV-Baugewerbe ab 1. September 2002, vorher Berufsgruppe III.2) ausweisen:
Gesamttarifstundenlohn (GTL) abTarifgebiet WestTarifgebiet Ost
01.04.202322,40 €21,67 €
01.04.202221,96 €21,11 €
01.11.202121,48 €20,53 €
01.06.201518,64 €17,22 €
01.04.201016,20 €14,52 €
01.04.200614,56 €12,98 €
01.09.200214,43 €12,87 €
01.04.199512,52 €11,26 €
01.04.199110,70 €6,95 €
Der GTL ist wichtigster Teil des Bruttolohns der gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe für die geleistete Arbeitsstunde. Ein Beispiel zur Zusammensetzung des GTL mit Beträgen zur Lohngruppe 4 (Spezialfacharbeiter) nach TV-Lohn/ West vom 5. November 202 findet sich unter Lohnbestandteile (Bauhauptgewerbe).
Zum GTL trat seit 1. Oktober 2020 noch die Wegstreckenentschädigung (WE) als weiterer Bestandteil zum Bruttolohn der gewerblichen Arbeitnehmer hinzu, jedoch nur bei Vergütung für die Lohngruppen 2a bis 6 (West und Berlin) sowie 2 bis 6 (Ost) nach § 5 im BRTV-Baugewerbe, nicht jedoch für die Lohngruppen mit Mindestlohn im Baugewerbe.

GTL besonderer Gewerke

Im Rahmen der Entgelttarifverträge für die gewerblichen Arbeitnehmer im Bauhauptgewerbe vom 5. November 2021 erfolgen noch gesonderte Festlegungen zur Höhe des GTL für spezielle Gewerketätigkeiten in den einzelnen TV-Lohn/West, Berlin und Ost als:
Neben den Entgelttarifverträgen zum Bauhauptgewerbe gelten in weiteren Gewerken des Baugewerbes wie dem Dachdeckerhandwerk, dem Maler- und Lackiererhandwerk, dem Gerüstbau, dem Galabau u. a. eigenständige bzw. gewerkespezifische Tarifverträge mit teils speziellen Aussagen zu den einzelnen Lohnbestandteilen. Zugleich gibt es auch spezielle Regelungen für den Mindestlohn in diesen Gewerken.

Abweichungen vom GTL

Vom Gesamttarifstundenlohn der verschiedenen Lohngruppen nach den TV-Lohn kann der Höhe nach abgewichen werden, und zwar jeweils bis maximal 4 %:
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