Lohn / Tarif / Rente

Leistungslohn-Mehrstunden

Bei der Anwendung und Entlohnung nach Leistungslohn im Bauunternehmen wird Leistungslohn-Mehrstunden in der Aussage von Plus-Stunden gesprochen. Für das Baugewerbe sind neben den Bestimmungen des Bundesrahmentarifvertrages (BRTV-Baugewerbe) für gewerbliche Arbeitnehmer auch die besonderen Bedingungen im "Rahmentarifvertrag für Leistungslohn im Baugewerbe (RTV-Leistungslohn) vom 29. Juli 2005" zu berücksichtigen.
Bei Arbeit im Leistungslohn sind nach der Bauausführung zunächst die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden (Ist-Stunden) festzustellen und mit den Stundenvorgaben (Soll-Stunden) zu vergleichen. War die Anzahl der Ist-Stunden geringer als die Anzahl der Soll-Stunden, dann liegt eine Unterschreitung der Stundenvorgaben vor. Die Differenz umfasst die Leistungslohn-Mehrstunden als Stundenüberschuss bzw. Plus-Stunden. Der Umfang der Plusstunden wird den an der Baumaßnahme beteiligten Arbeitnehmern als Bonus beim Leistungslohn vergütet, und zwar auf Basis der von den einzelnen Mitgliedern der Leistungsgruppe gearbeiteten Ist-Stunden.
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