Personalwirtschaft / Arbeitsrecht

Schutz vor Sonnenstrahlung am Bau

Die Arbeit auf der Baustelle wird im Bauhauptgewerbe überwiegend im Freien ausgeübt. Die Beschäftigten sind der Sonnenstrahlung - im Besonderen der ultravioletten Strahlung (UV-Strahlung) - ausgesetzt, die erheblichen gesundheitlichen Schaden verursachen kann. Vorrangig betroffen auf der Baustelle sind die gewerblichen Arbeitnehmer des Bauhauptgewerbes wie Betonbauer, Maurer, Einschaler, Tief- und Straßenbauer, aber auch aus anderen Gewerken wie Dachdecker, Gerüstbauer u. a.
Für einen wirksamen Schutz vor UV-Strahlung sind neben technischen und organisatorischen Maßnahmen auf der Baustelle auch personenbezogene Maßnahmen erforderlich und umzusetzen. Das betrifft beispielsweise:
  • eine Kleidung, die den Körper bedeckt einschließlich Helm und Nackenschutz,
  • Schutzbrillen (keine Schweißerschutzbrillen) nach DIN EN 166 und 172 gegen UV-Strahlung,
  • Sonnenschutzmittel für Stellen des Körpers, die von Kleidung nicht geschützt werden können,
  • kühlende Westen und Schutzshirts.
Durch die Berufsgenossenschaft BG-Bau werden verschiedene Maßnahmen gefördert, die gesundheitliche Schäden durch UV-Strahlung verhindern sollen, betreffend vor allem Kühlwesten und Sonnenschutzbrillen.
Informationen hierzu liefert auch das Präventionsprogramm "Bau auf Sicherheit. Bau auf Dich".
Weiterhin wird von der IG BAU und den Bauverbänden eine Steigerung der UV-Vorsorgeuntersuchungen um 8 % im Jahr 2019 und um weitere 10 % in den Jahren 2010 und 2021 angestrebt, was mittels einer Ergänzungsvereinbarung zur Sozialpartnervereinbarung "Umgang mit UV-Strahlung bei Tätigkeit im Freien" beschlossen wurde.
Bauprofessor-Redaktion
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