Schutzgerüste sind Arbeitsgerüste, die mit verschiedenen Einrichtungen, wie Schutzdächern, Fanglagen und Seitenschutz versehen, zu einem Schutzgerüst ausgestattet werden. Dabei zählen Fanggerüste und Dachfanggerüste als speziell ausgeprägte Schutzgerüste in diese Kategorie. Schutzgerüste haben zum Ziel Arbeiter, Werkzeuge und Baumaterialien vor dem Absturz vom Gerüst zu sichern, also die Sicherheit auf dem "Gerüst-Arbeitsplatz" zu gewährleisten. Aber auch Passanten, Arbeiter und Materialien sowie Fahrzeuge auf dem Boden, also unter dem Gerüst werden durch die Ausstattung eines Arbeitsgerüstes z. B. mit einem Schutzdach und einem Seitenschutz und die damit einhergehende Entstehung eines Schutzgerüstes vor abstürzenden Gegenständen bewahrt und damit Unfälle vermieden. Schutzgerüste dienen also sowohl der Sicherheit von Personen auf dem Gerüst als auch der von Personen darunter.
Arbeitsgerüst, obere Gerüstlage teilweise als Dachfanggerüst also Schutzgerüst ausgeführt
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Das Dachfanggerüst wird eingesetzt, wenn Arbeiter auf geneigten Dächern (Neigungen ≥ 20 °) gesichert und vor Absturz bewahrt werden müssen. Breite der Fanglage und wie tief diese maximal unter der Absturzkante liegen darf, sind in der Normierung geregelt. Auch die Höhe der Schutzwand und die Entfernung derselben von der Absturzkante sind normiert.
Das Fanggerüst besteht ebenfalls aus einer Fanglage und einem Seitenschutz und kommt bei ungesicherten Arbeitsflächen zum Einsatz. Auch hier sind die Breite der Fanglage und die maximale Absturzhöhe, in der Normierung festgelegt. Zudem gibt es Vorschriften für die Neigung des Seitenschutzes und zum horizontalen Abstand zwischen Bauwerk und dem Rand der Fanglage.
Ein weiteres grundlegendes Element bei der Errichtung von Schutzgerüsten sind Schutzdächer. Diese müssen überall dort angebracht werden, wo möglicherweise herabfallende Werkzeuge und Baumaterialien eine Gefahr für Passanten, Arbeiter und Fahrzeuge darstellen, da der Bereich unter dem Gerüst nicht abgesperrt werden kann. Schutzdächer können mit vertikaler oder geneigter Bordwand oder auch als geneigtes Schutzdach ausgeführt werden. Normiert ist u. a. die Breite von Schutzdächern und wie weit sie die Außenkante des Gerüsts überragen sollen. Gebaut werden Schutzdächer häufig aus Gitterträgern, auf denen die Dachfläche befestigt wird.