Vorschriften / Gesetze

VHB-Bayern

Vergabe- und Vertragshandbücher - kurz mit VHB bezeichnet - sind umfassende Arbeitsmittel für die Vergabe und die vertragliche Abwicklung von Bauleistungen. Der Anwendungskreis geht weit über die Baumaßnahmen des Bundes hinaus, denen als anzuwendende Regeln, Richtlinien und Formulare zugrunde liegen für:
  • Hochbaumaßnahmen des Bundes das Vergabe- und Vertragshandbuch (VHB-Bund) der Ausgabe 2017 zum Stand 2019 und
  • Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau das HVA B-StB - Besondere Vertragsbedingungen -.
Ableitend daraus wurde auch das "Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Bauleistungen durch Behörden des Freistaates Bayern - VHB-Bayern" fortgeschrieben und durch die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern zum Stand: März 2018 zur Anwendung bestimmt. Die Fortschreibung war wie beim VHB-Bund infolge der in Kraft getretenen reformierten Vorschriften zum Werk- und Bauvertragsrecht im BGB ab 2018 erforderlich. Die Aktualisierung und Inkraftsetzung der Abschnitte 1 bis 3 der VOB Teil A mit der VOB 2019 erforderte auch Änderungen im VHB Bayern, zu dem betroffene Formblätter neu bearbeitet und entsprechend ausgetauscht wurden.
Das VHB-Bayern enthält sowohl die wesentlichen Regelungen des VHB-Bund als auch des HVA B-StB sowie ergänzende Regelungen für den Hochbau, Straßen- und Brückenbau, für die Wasserwirtschaft und ländliche Entwicklung, die von den Behörden des Freistaates Bayern anzuwenden sind. Den kommunalen Auftraggebern in Bayern werden die Regelungen ebenfalls zur Anwendung empfohlen.
Übernommene Formulare aus den VHB-Bund und HVA B-StB behalten die dreistellige Nummerierung. Ergänzende bayerische Formulare haben eine vierstellige Nummerierung oder einen speziellen Zusatz. Soweit Richtlinien einen direkten Bezug zu einzelnen Formblättern haben, werden sie den betreffenden Formblättern zugeordnet bzw. sind bei nicht eindeutiger Zuordnung jeweils am Beginn angeführt.
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