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Nachweise zum Angebot

Der Auftraggeber kann zu einer Ausschreibung Erklärungen zum Angebot sowie weitere, verschiedene Nachweise vom verlangen. Vorrangig wird es sich dabei um Nachweise über die Eignung von Bauunternehmen hinsichtlich ihrer Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit handeln.
Weitere Erklärungen des Bieters mit Nachweisen können sich beispielsweise auf die Angemessenheit der angebotenen Preise, die Aussagen für die Angebotsaufklärung, auf Nebenangebote u. a. beziehen.
Grundlagen hierzu liefern die Regelungen für nationale Vergaben im Unterschwellenbereich in § 6 Abs. 3 im Abschnitt 1 der VOB Teil A sowie analog nach § 6 EU Abs. 3 im Abschnitt 2 VOB/A-2016 bei Bauaufträgen bei Erreichen der Schwellenwerte bzw. § 6 VS Abs. 3 im Abschnitt 3 VOB/A-2016 bei verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen.
Streitig bleibt oft, was unter "Nachweise" im vergaberechtlichen Sinne zu verstehen ist, da eine Legaldefinition in der VOB/A nicht gegeben wird. Die Vergabekammer Südbayern hat mit Beschluss vom 22. Mai 2015 (AZ.: Z3-3-3194-1-13-02/15) eine Entscheidung getroffen. Danach muss die "Vergabestelle in der Bekanntmachung konkretisieren, welche Unterlagen neben Erklärungen als Nachweise beizubringen sind. Unterlässt sie eine Klarstellung, muss sie jeden Nachweis akzeptieren, der in irgendeiner Form mit dem Leistungsgegenstand zusammenhängt".
Spezielle Nachweise können sich bei öffentlichen Bauaufträgen aus den Vergabehandbüchern sowie auch aus Besonderen und Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) zum Bauvertrag ableiten, beispielsweise die Vorlage von ergänzenden Formblätter Preise (EFB-Preis) 221 bis 223 nach VHB-Bund (Ausgabe 2008, Stand: April 2016) oder ggf. einer Urkalkulation mit dem Angebot.
Praktisch ist auch ein Aufmaß ein Nachweis über die tatsächlich ausgeführte Bauleistung.
Weiterhin können ebenfalls Referenzbescheinigungen von anderen Unternehmen als Nachweise gelten.
Der Auftraggeber bestimmt, zu welchem Termin vom Bieter bzw. Auftragnehmer Nachweise vorzulegen sind. Erfolgt dies nicht termingemäß, so können sie nachgefordert werden. Nach § 16 a im Abschnitt 1 der VOB/A-2016 (analog auch nach § 16 a EU sowie § 16 a VS in den Abschnitte 2 und 3) sind dann die Nachweise spätestens innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung durch den Auftraggeber vorzulegen.
Die Frist beginnt am Tag der Absendung der Aufforderungen durch den Auftraggeber. Wird die Vorlage nicht bzw. nicht fristgemäß erbracht, ist das Angebot des betreffenden Bieters auszuschließen. Dem Auftraggeber steht kein Ermessen zu, diese Frist zu verlängern wie in einem Beschluss der Vergabekammer Nord-Bayern vom 29.06.2016 (21. VK-3194-07/16) entschieden wurde.
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Alle Regelungen der VOB/A, VOB/B, VOB/C

Beispiel: Aktuelle ATV DIN 18451 Gerüstarbeiten
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mittel
86,95 €/m2
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Zeitansatz: 1,018 h/m2 (61 min/m2)
Region Preisangaben netto (ohne USt.) für Region: Zweibrücken

Aktuelle Normen und Richtlinien zu "Nachweise zum Angebot"

Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Auszuschließen sind:1. Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind,2. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 Absatz 1 Nummer 1, 2 und 5 nicht entsprechen,3. Angebote, die die geforderten Unterlagen im Sinne von § 8 Absatz 2 Nummer 5 nic...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Der Auftraggeber legt fest, in welcher Form die Angebote einzureichen sind. Schriftlich eingereichte Angebote müssen unterzeichnet sein. Elektronische Angebote sind nach Wahl des Auftraggebers in Textform oder versehen mit einer fortgeschritt...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
Auszuschließen sind1. Angebote, die nicht fristgerecht eingegangen sind,2. Angebote, die den Bestimmungen des § 13 EU Absatz 1 Nummer 1, 2 und 5 nicht entsprechen,3. Angebote, die die geforderten Unterlagen im Sinne von § 8 EU Absatz 2 Nummer 5 nich...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Sind nur elektronische Angebote zugelassen, wird die Öffnung der Angebote von mindestens zwei Vertretern des Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bis zu diesem Termin si...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) 1. Der öffentliche Auftraggeber legt unter Berücksichtigung von § 11 EU fest, in welcher Form die Angebote einzureichen sind. Schriftliche Angebote müssen unterzeichnet sein. Elektronisch übermittelte Angebote sind nach Wahl des Auftraggebers z...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin (Öffnungstermin) unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bis zu diesem Termin sind die elektronischen Angebote ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Sind schriftliche Angebote zugelassen, ist bei Ausschreibungen für die Öffnung und Verlesung (Eröffnung) der Angebote ein Eröffnungstermin abzuhalten, in dem nur die Bieter und ihre Bevollmächtigten zugegen sein dürfen. Bis zu diesem Termin sind ...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Der Nachweis der Eignung kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.(2) Die Angaben können di...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Bei Öffentlicher Ausschreibung ist die Eignung der Bieter zu prüfen. Dabei sind anhand der vorgelegten Nachweise die Angebote der Bieter auszuwählen, deren Eignung die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheiten b...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm
Auszug im Originaltext aus DIN 1960 (2019-09)
(1) Der Auftraggeber muss Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen – insbesondere E...
- DIN-Norm im Originaltext -
DIN-Norm

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STLB-Bau Ausschreibungstext:
Stahlkonstruktion für Geschossbau, 3-geschossig, als Skelettbau, Bieternachweis bei Angebotsabgabe: Anforderung DIN EN 1090-1 EXC2 (Execution-Class 2)....
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