Wahlpositionen - auch synonym als Alternativpositionen bezeichnet - sind bei einer Ausschreibung in einem Leistungsverzeichnis (LV) als "stattdessen" anzusehen. Sie sollen die Aussage mit einem Einheitspreis (EP) für den Fall bewirken, dass sie anstatt einer anderen Position (Grundposition) zur Ausführung kommen. Ob eine Wahlposition auch tatsächlich auszuführen ist, behält sich der Auftraggeber in der Regel bis zur Auftragserteilung vor. Für die Ausschreibung der Leistungspositionen für Baumaßnahmen im Straßen- und Brückenbau werden Regelungen im "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von Bauleistungen im Straßen- und Brückenbau (HVA B-StB)" im Teil 1 - Richtlinien für das Aufstellen der Vergabeunterlagen - unter Tz. 14, Nr. 32 bis 35 getroffen. Danach sind "Wahlpositionen" nur vorzusehen, wenn sich von mehreren brauchbaren und technisch gleichwertigen Bauweisen nicht von vornherein die wirtschaftlichste bestimmen lässt.
Grund- und Wahlpositionen sind als solche im LV zu kennzeichnen. Der jeweiligen Ordnungszahl (OZ) wird ein "G" bzw. "W" beigefügt. Für eine Grund-Ausführungsart kann immer nur eine Wahl-Ausführungsart vorgesehen werden. Die Grund-Ausführungsart darf aus ein bis maximal neun Grundpositionen, die Wahl-Ausführungsart aus ein bis maximal neun Wahlpositionen bestehen.
Der Begriffserläuterung sind zwei Beispiele für die Ausschreibung mit Wahlpositionen angefügt.
Den Positionen der Grund-Ausführungsart müssen unmittelbar die Positionen der Wahl-Ausführungsart folgen. Beide enthalten die im Ausführungsfall zutreffenden Mengenansätze. Bei Wahlpositionen wird im Leistungsverzeichnis die Spalte für den Gesamtpreis gesperrt, da nur der Einheitspreis von Interesse beim Angebot ist.
Beispiele: Wahlposition im Straßenbau
Beispiel 1
Die Grundposition
G 1 | "Frostschutzschicht herstellen Material = Gebrochenes Naturgestein" |
wird durch die beiden Wahlpositionen
W 1 | "Frostschutzschicht herstellen Material = Kies-Sand-Gemisch" und |
W 2 | "Verfestigung herstellen als Tragschicht unter Betondecken Bindemittel = Zement 32,5 DIN 1164-1" |
ersetzt.
Beispiel 2
Die drei Grundpositionen
G 1 | "Ortbeton-Bohrpfahl herstellen“" und |
G 2 | "Pfahlfuß herstellen" und |
G 3 | "Ortbeton-Pfahlkopf herrichten" |
werden durch die Wahlpositionen
W 1 | "Ortbeton-Bohrpfahl nach Wahl herstellen" |
ersetzt.