Bauvertrag / Werkvertrag

Alternativposition

Alternativ- oder Wahlpositionen gelten als spezielle Positionsarten und werden vom Auftraggeber "stattdessen" ausgeschrieben. Sie sollen eine Kalkulation von Einheitspreisen (EP) für den Fall bewirken, dass sie anstatt einer anderen Position zur Ausführung kommen. Die Entscheidung, ob eine Alternativposition auch ausgeführt wird, behält sich der Auftraggeber in der Regel bis zur Auftragserteilung vor.
Eine Alternativposition wird in einem Leistungsverzeichnis (LV) stets nur in Verbindung mit einer Grundposition ausgeschrieben, wie das unten aufgeführte Beispiel veranschaulicht.
Im Beispiel unterscheiden sich die Grund- und Alternativposition für Mauerarbeiten nur durch verschiedene Material- bzw. Baustoffarten und verwendete Formate:
  • die Grundposition ist mit "Hohlblock aus Beton" und Format 10 DF ausgeschrieben sowie
  • die Alternativposition mit Ziegeln aus "Kalksandstein KS L-R" und Format 20 DF.
Alternativen können sich aus einem unterschiedlichen Baumaschineneinsatz oder verschiedenen technologischen Varianten der Bauausführung ergeben. Die Alternativpositionen werden dann meistens mittels Zuordnungszahl (ZZ) als zusammengehörend gekennzeichnet.
Alternativpositionen rechnen im Allgemeinen mit zu den Bedarfspositionen als Oberbegriff. Bei nationalen Ausschreibungen zu öffentlichen Bauaufträgen im Unterschwellenbereich sind sie mit Bezug auf § 7 Abs. 1, Nr. 4 im Abschnitt 1 der VOB/A sowie analog nach § 7 EU Abs. 1, Nr. 4 im Abschnitt 2 bei EU-weiten Ausschreibungen bei Erreichen der Schwellenwerte und nach § 7 VS Abs. 1, Nr. 4 im Abschnitt 3 der VOB/A bei verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Baumaßnahmen "grundsätzlich nicht in die Leistungsbeschreibung aufzunehmen".
In einem Beschluss vom 10.08.2015 durch die Vergabekammer Sachsen-Anhalt (Az.: 3 VK LSA 54/15 und IBR Werkstattbeitrag vom 2.2.2015) wurde bekräftigt, dass die Nichtaufnahme von Bedarfs- und Alternativpositionen "zur Vermeidung von Wertungsmanipulationen und der Wahrung des Transparenzgrundsatzes" notwendig ist. Es steht auch nach dem Beschluss "nicht im Belieben des Auftraggebers, die Bieterreihenfolge durch die Einbeziehung oder Nichteinbeziehung von Bedarfs- und Alternativpositionen zu beeinflussen".
Besonderheiten sind hinsichtlich der Kalkulation von Alternativpositionen zu beachten, worauf näher unter diesem Begriff eingegangen wird. Es betrifft vorrangig die Berücksichtigung der Gemeinkosten sowie von Wagnis und Gewinn (W&G).
Weiterhin gelten für den Ausweis zum Einheitspreis und Gesamtbetrag (GB) noch folgende Aspekte:
  • Im Angebot sind die Einheitspreise für beide Positionsarten, ein Gesamtbetrag jedoch nur für die Grundposition auszuweisen. Spätestens mit dem Bauvertrag wird durch den Auftraggeber bestimmt, welche Leistungsposition zur Ausführung kommt.
  • Für die Alternativpositionen wird immer nur ein Einheitspreis angegeben. Der Gesamtbetrag geht nicht mit in die Angebotsendsumme ein.

Beispiel für eine Grundposition mit zugeordneter Alternativposition

Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Einheitspreis
EUR
Gesamtbetrag
EUR
02Mauerarbeiten
02.0010Grundposition ZZ 1.0
500,00 m²
STLB-Bau
Mauerwerk der Außenwand, Hohlblock aus Beton Hbn, Dicke 30 cm, Festigkeitsklasse 8, Rohdichteklasse 1,6, Mörtelgruppe II, Mauerwerk DIN EN 1996, Format 10 DF (245/300/238)
............
02.0020Alternativposition ZZ 1.1 zu ZZ 1.0
500,00 m²
STLB-Bau
Mauerwerk der Außenwand, Kalksandstein KS L-R, Dicke 30 cm, Festigkeitsklasse 12, Rohdichteklasse 1,6, Mörtelgruppe IIa, Mauerwerk DIN EN 1996, Format 20 DF (498/300/238)
......nur Einh.-Preis
Bauprofessor-Redaktion
Dieser Beitrag wurde von unserer Bauprofessor-Redaktion erstellt. Für die Inhalte auf bauprofessor.de arbeitet unsere Redaktion jeden Tag mit Leidenschaft.
Über Bauprofessor »
Copyright bauprofessor.de Lexikon
Herausgeber: f:data GmbH Weimar und Dresden
Die Inhalte dieser Begriffserläuterung und der zugehörigen Beispiele sind urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtsgesetzes ist ohne Zustimmung der f:data GmbH unzulässig und strafbar. Das gilt insbesondere für Vervielfältigung, Übersetzung, Mikroverfilmung und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Alle in diesem Werk enthaltenen Angaben, Ergebnisse usw. wurden von den Autoren nach bestem Wissen erstellt. Sie erfolgen ohne jegliche Verpflichtung oder Garantie der f:data GmbH. Sie übernimmt deshalb keinerlei Verantwortung und Haftung für etwa vorhandene Unrichtigkeiten.
Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen usw. in diesem Werk berechtigt auch ohne besondere Kennzeichnung nicht zu der Annahme, dass solche Namen im Sinne der Warenzeichen- und Markenschutz-Gesetzgebung als frei zu betrachten wären und daher von jedermann benutzt werden dürfen.

Verwandte Fachbegriffe

Um Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten, verwenden wir Cookies. Einige dieser Cookies sind erforderlich für den reibungslosen Ablauf dieser Website, andere helfen uns, Inhalte auf Sie zugeschnitten anzubieten. Wenn Sie auf „ Ich akzeptiere“ klicken, stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu.
Individuelle Cookie-Einstellungen Ich akzeptiere