Baukalkulation / Angebot / Nachträge

Einheitspreis (EP)

Als Einheitspreis gilt ein kalkulierter oder anderweitig ermittelter bzw. eingeholter Baupreis für die Mengeneinheit der Leistungsposition, z. B. in Euro je m² Schalung, je m³ Einzelfundamente, aber auch als Form einer Zeiteinheit wie Euro je Stunde Stundenlohnarbeiten, eines Gewichtes wie Euro je kg Betonstahl oder als Euro je Stück Betonsturz einbauen. Bezugsaussagen bietet die Leistungsposition mit Ordnungszahl in einem Leistungsverzeichnis.
Einheitspreises liefern die Grundlage für die Vergütung nach Einheitspreisen. Aus der Multiplikation von tatsächlich ausgeführter Leistungsmenge mit dem Einheitspreis der betreffenden Leistungsposition berechnet sich der Vergütungsanspruch.
Kalkuliert werden die Baupreise als Einheitspreise je Leistungsposition. Dafür werden zunächst die der Leistungsposition direkt zuordenbaren Einzelkosten ermittelt sowie weiterhin Anteile für Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn zugerechnet. Als Summe stellt sich der Einheitspreis dar.
Sind die Einheitspreise ungewöhnlich niedrig, beispielsweise Angaben in Höhe von 0,00 € oder wenig höher als sogenannte "Cent-Preise", dann könnte auf eine Mischkalkulation geschlossen werden. Auch ist es möglich, dass in einem Angebot Minus-Einheitspreise als gewissermaßen "negative" Preisangaben auftreten, beispielsweise bei Abbruch, Rückbau und Erdarbeiten.
Fehlt in einem Angebot die Angabe eines Einheitspreises, so darf das nicht als ein Null-Euro-Preis ausgelegt werden. Die Vergabekammer Sachsen hat mit einem Beschluss vom 16.12.2009 (1/SVK/057-09) entschieden, dass ein Bieter bei fehlender Preisangabe nicht vom vornherein für diese Leistung keinen Preis beansprucht. Die Ergänzung im Wege einer Nachverhandlung wurde jedoch als unzulässig angesehen.
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